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Geförderte
Altersvorsorge

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Geförderte Altersvorsorge

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Geförderte Altersvordorge

Mehr Förderung. Mehr Rente. Mehr Freiheit.


Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu ausgerichtet. Die Reform öffnet die Türen für eine moderne, kapitalmarktorientierte Strategie, die Ihre Renditechancen konsequent in den Mittelpunkt stellt.

  • Renditechancen: Investieren statt nur Sparen. Nutzen Sie die Wachstumschancen des Kapitalmarkts, um das Beste aus Ihren Beiträgen herauszuholen.
  • Staatlicher Rückenwind: Attraktive Zulagen fließen direkt in Ihre Vorsorgelösung und wirken dort wie ein Turbo für Ihren Vermögensaufbau.
  • Einfach & Unkompliziert: Ein transparentes Fördersystem und schlanke Prozesse machen Ihre Altersvorsorge verständlicher und flexibler als je zuvor.

Die staatliche Förderung auf einen Blick


Ihre Grundzulage: So viel legt der Staat obendrauf

Jährlicher Eigenbeitrag

Staatliche Zulage

Die ersten 360 €

50 % Zulage (180 €)

Weitere 1.440 €

25 % Zulage (360 €)

Gesamt: 1.800 €

540 € maximale Zulage

Zusätzliche Förderungen für Sie:

  • Kinderzulage: 100 % Förderung auf Ihren Beitrag (bis zu 300 € pro Jahr je Kind).
  • Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € extra für alle unter 25 Jahren.
  • Steuervorteil: Das Finanzamt prüft bei Abgabe Ihrer Steuererklärung, ob Sie über die Zulagen hinaus von einem Sonderausgabenabzug profitieren (Günstigerprüfung).

Förderrechner


Förderrechner Altersvorsorge 2027
⚠️ Mind. 10 € mtl. (120 € p.a.) nötig für Zulagen!
Voraussetzung: Der unmittelbar förderfähige Partner erfüllt alle Förderbedingungen.
Gesamt p.a. 0 €
Förderquote: 0 %
Eigenbeitrag p.a. 0 €
Grundzulage p.a. 0 €
Kinderzulage p.a. 0 €

Hinweis: Dieser Rechner dient einer ersten Orientierung zur neuen Zulagenförderung. Die vereinfachte Berechnung ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung und berücksichtigt keine steuerlichen Faktoren.
Das neue Vorsorgeprodukt ist ab dem 01.01.2027 verfügbar (Stand 08/2026)

Bleiben Sie auf dem Laufenden


Auch wir bei PrismaLife werden pünktlich zum Start der Reform 2027 innovative und renditestarke Produkte anbieten, die perfekt auf das neue Altersvorsorgedepot zugeschnitten sind.

Bleiben Sie informiert. Wir halten Sie über alle Produktneuheiten auf dem Laufenden.

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FAQ – Wichtige Fragen & Antworten


Was ändert sich ab 2027 konkret?

Die Reform bricht mit alten Strukturen. Ab 2027 rücken Renditechancen und Flexibilität in den Fokus: Während bisherige Modelle oft durch starre Beitragsgarantien in ihrem Wachstum gebremst wurden, ermöglichen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nun eine konsequente Investition in renditestarke Anlagen wie Investmentfonds oder ETFs – bei voller staatlicher Förderung.

Wer hat Anspruch auf die Zulagen?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sowie Beamte. Das Besondere der Reform: Ab 2027 wird der Kreis der Berechtigten massiv erweitert, sodass künftig auch Selbstständige, Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen und weitere Personengruppen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € erhalten Sie die volle Grundzulage von 540 €. Hinzu kommen ggf. weitere Zulagen, wie z.B. Kinderzulagen und Steuervorteile.

Lohnt sich der Berufseinsteigerbonus?

Definitiv! Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 € extra und profitiert am längsten vom Zinseszinseffekt.

Was bedeutet „Günstigerprüfung“ beim Finanzamt?

Das Finanzamt prüft bei Abgabe Ihrer Steuererklärung, ob der Abzug Ihrer Beiträge als Sonderausgaben steuerlich vorteilhafter ist als die reinen Zulagen. Sie erhalten automatisch das bessere Ergebnis.

Kann ich meine Beiträge während der Laufzeit anpassen?

Ja, das Leben verläuft selten geradlinig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eigenbeiträge an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen – egal ob Karrieresprung, Elternzeit oder berufliche Neuorientierung.

Was passiert mit meinem Ersparten im Todesfall?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist das Kapital in der geförderten privaten Vorsorge grundsätzlich vererbbar. Das vorhandene Guthaben kann auf den Partner oder die Erben übertragen werden. Bei einer Vererbung können steuerlich geförderte Beträge zurückzuzahlen sein. Für Ehegatten bestehen besondere Übertragungsmöglichkeiten.

Wie flexibel ist die Auszahlung im Alter?

Die Reform bringt deutlich mehr Freiheit in der Entnahmephase. Sie können künftig wählen, ob Sie eine lebenslange monatliche Rente oder einen flexiblen Auszahlungsplan bis zum Alter 85 bevorzugen.

Wie werden die Auszahlungen im Ruhestand versteuert?

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge folgt dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet für Sie: In der Sparphase werden Sie durch Zulagen und Steuervorteile massiv unterstützt. Erst wenn Sie im Alter die Auszahlungen erhalten, werden diese als Einkommen versteuert – in der Regel zu einem dann niedrigeren Steuersatz.

Kann ich meine bestehende Vorsorge wechseln?

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, um von den neuen Renditechancen zu profitieren. Da bestehende Verträge jedoch oft individuelle Besonderheiten aufweisen und die gesetzlichen Regeln komplex sind, sollten Sie Ihre Optionen in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater detailliert prüfen.

Wann sollte ich aktiv werden?

Vormerken lohnt sich jetzt! So sichern Sie sich den Informationsvorsprung und können 2027 direkt mit der optimalen Strategie starten.