Ist zum Beispiel ein Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörde. Dieser Verwaltungsakt kann mit rechtlichen Mitteln nicht mehr aufgehoben werden.
Bestandskräftigen Verwaltungsakt
Definitionserklärung
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Ist zum Beispiel ein Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörde. Dieser Verwaltungsakt kann mit rechtlichen Mitteln nicht mehr aufgehoben werden.
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