Bald verfügbar
PrismaLife
Geförderte
Altersvorsorge
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Geförderte Altersvordorge
Mehr Förderung. Mehr Rente. Mehr Freiheit.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu ausgerichtet. Die Reform öffnet die Türen für eine moderne, kapitalmarktorientierte Strategie, die Ihre Renditechancen konsequent in den Mittelpunkt stellt.
Die staatliche Förderung auf einen Blick
Ihre Grundzulage: So viel legt der Staat obendrauf.
Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Zulage |
|---|---|
Die ersten 360 EUR | 50 % Zulage (180 EUR) |
Weitere 1.440 EUR | 25 % Zulage (360 EUR) |
Gesamt: 1.800 EUR | 540 EUR maximale Zulage |
Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Zulage |
|---|---|
Die ersten 360 EUR | 50 % Zulage (180 EUR) |
Weitere 1.440 EUR | 25 % Zulage (360 EUR) |
Gesamt: 1.800 EUR | 540 EUR maximale Zulage |
Zusätzliche Förderungen für Sie:
Förderrechner
Die Kindergeldzulage kann pro Kind nur von einem Elternteil beansprucht werden.
Die Kindergeldzulage kann pro Kind nur von einem Elternteil beansprucht werden.
Hinweis: Dieser Rechner dient einer ersten Orientierung zur neuen Zulagenförderung. Die vereinfachte Berechnung ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung und berücksichtigt keine steuerlichen Faktoren. Das neue Vorsorgeprodukt ist ab dem 01.01.2027 verfügbar (Stand 08/2026)
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Auch wir bei PrismaLife werden pünktlich zum Start der Reform 2027 innovative und renditestarke Produkte anbieten, die perfekt auf das neue Altersvorsorgedepot zugeschnitten sind.
Bleiben Sie informiert. Wir halten Sie über alle Produktneuheiten auf dem Laufenden.
Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich hier an. Wir informieren Sie, sobald es losgeht.
Ihr Eintrag ist völlig unverbindlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie gerne, wenn die Produktlösungen zur privat geförderten Altersvorsorge verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass wir selbst keine direkte Beratung durchführen. Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk aus erfahrenen, freien Vermittlern zusammen. Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt her, damit Sie eine professionelle Beratung erhalten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Telefon +423 237 00 00
Telefon 0800 237 01 00*
kundenservice@barmenia.li
* Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Seien Sie bestens vorbereitet: Wir begleiten Sie mit aktuellen Updates, exklusiven Fach-Webinaren und detaillierten Produktunterlagen auf dem Weg zur Reform 2027. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine wichtigen Informationen.
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FAQ – Wichtige Fragen & Antworten
Die Reform bricht mit alten Strukturen. Ab 2027 rücken Renditechancen und Flexibilität in den Fokus: Während bisherige Modelle oft durch starre Beitragsgarantien in ihrem Wachstum gebremst wurden, ermöglichen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nun eine konsequente Investition in renditestarke Anlagen wie Investmentfonds oder ETFs – bei voller staatlicher Förderung.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sowie Beamte. Das Besondere der Reform: Ab 2027 wird der Kreis der Berechtigten massiv erweitert, sodass künftig auch Selbstständige, Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen und weitere Personengruppen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.
Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR erhalten Sie die volle Grundzulage von 540 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Zulagen, wie z.B. Kinderzulagen und Steuervorteile.
Definitiv! Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 EUR extra und profitiert am längsten vom Zinseszinseffekt.
Das Finanzamt prüft bei Abgabe Ihrer Steuererklärung, ob der Abzug Ihrer Beiträge als Sonderausgaben steuerlich vorteilhafter ist als die reinen Zulagen. Sie erhalten automatisch das bessere Ergebnis.
Ja, das Leben verläuft selten geradlinig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eigenbeiträge an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen – egal ob Karrieresprung, Elternzeit oder berufliche Neuorientierung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist das Kapital in der geförderten privaten Vorsorge grundsätzlich vererbbar. Das vorhandene Guthaben kann auf den Partner oder die Erben übertragen werden. Bei einer Vererbung können steuerlich geförderte Beträge zurückzuzahlen sein. Für Ehegatten bestehen besondere Übertragungsmöglichkeiten.
Die Reform bringt deutlich mehr Freiheit in der Entnahmephase. Sie können künftig wählen, ob Sie eine lebenslange monatliche Rente oder einen flexiblen Auszahlungsplan bis zum Alter 85 bevorzugen.
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge folgt dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet für Sie: In der Sparphase werden Sie durch Zulagen und Steuervorteile massiv unterstützt. Erst wenn Sie im Alter die Auszahlungen erhalten, werden diese als Einkommen versteuert – in der Regel zu einem dann niedrigeren Steuersatz.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, um von den neuen Renditechancen zu profitieren. Da bestehende Verträge jedoch oft individuelle Besonderheiten aufweisen und die gesetzlichen Regeln komplex sind, sollten Sie Ihre Optionen in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater detailliert prüfen.
Vormerken lohnt sich jetzt! So sichern Sie sich den Informationsvorsprung und können 2027 direkt mit der optimalen Strategie starten.
