Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen

Als Finanz­markt­teil­nehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungs­pflichten im Finanz­dienst­leis­tungs­sektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation; kurz: SFDR) legt die PrismaLife AG bestimmte nachhal­tig­keits­be­zogene Infor­ma­tionen auf Unternehmens- und Produkt­ebene offen.

Stand der nachfol­genden Infor­ma­tionen ist 30.06.2023.

1. Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken in Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungs­pro­zesse

Die Berück­sich­tigung von Nachhal­tig­keits­ri­siken im Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungs­prozess spielt bei der PrismaLife AG eine wichtige Rolle. Unter Nachhal­tig­keits­ri­siken werden Ereig­nisse oder Bedin­gungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unter­neh­mens­führung verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder poten­ziell wesent­liche negative Auswir­kungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation des Unter­nehmens haben könnte.

1.1 Invest­ment­prozess und ESG-Integration

Die PrismaLife AG verfolgt in ihrem Deckungs­stock konse­quent einen zweistu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert.

Bei der Auswahl geeig­neter Anlagen bewertet die PrismaLife AG zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten. In einem zweiten Schritt misst die PrismaLife AG die gemäss dieser Kennzahlen geeig­neten Anlagen an ESG-Kriterien. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckungs­stocks insgesamt einen überdurch­schnitt­lichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den CO2-Fussabdruck des Portfolios pro inves­tierter Million Euro zum Jahresende nicht verschlechtern.

Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­gendem Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die PrismaLife AG die Position abbauen kann.

Alle Ausschluss­kri­terien per Anlage­klasse sind nachfolgend aufge­führt.

Anlage­klasse
Ausschluss­kri­terium
Aktien und Unter­neh­mens­an­leihen Herstellung von oder Handel mit geäch­teten Waffen (Streu­bomben, Landminen etc.) sowie Atomwaffen
Herstellung von Bioziden (Chemi­kalien, die von der WHO als extrem gefährlich einge­stuft werden)
Bei der Behandlung von Arbeit­nehmern Verstoss gegen Prinzipien, die die ILO als grund­legend ansieht: Einschränkung der Versammlungs- und Verei­ni­gungs­freiheit, Zwangs­arbeit, Kinder­arbeit, Diskri­mi­nierung sowie syste­ma­tische Umgehung von Mindest­ar­beits­stan­dards
Verstoss gegen Menschen­rechte über Arbeits­ver­hält­nisse hinaus, z. B. Inkauf­nahme von Gefährdung der Kunden, Menschen­handel, Gewalt­an­wendung, Verletzung der Selbst­be­stim­mungs­rechte
Verstoss gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des UN Global Compact
Staats­an­leihen Autoritäre Regime bzw. unfreie Staaten gemäss Klassi­fi­zierung von Freedom House
Juris­tische Diskri­mi­nierung gesell­schaft­licher Gruppen, z. B. Frauen, Menschen mit Behin­derung, Minder­heiten
Weite Verbreitung von Kinder­arbeit
Verstoss gegen Menschen­rechte, z. B. politische Willkür, Folter, Einschränkung der Bewegungs- und Religi­ons­freiheit
Massive Einschränkung der Presse- und Medien­freiheit
Prakti­zierung der Todes­strafe*
Rohstoffe Ausschluss von Rohstoffen aus dem Agrar­sektor

* Die PrismaLife AG behält sich zur Portfo­lio­steuerung vor, Invest­ments in US Treasuries bis max. 3 % des Anlage­vo­lumens zu tätigen.

1.2 Fonds­auswahl bei fonds­ge­bun­denen Lebens­ver­si­che­rungen

In der freien Fonds­anlage wählt der Versi­che­rungs­nehmer gemäss seiner Risiko­neigung eine passende Kapital­anlage aus einem oder mehreren der angebo­tenen Invest­ment­fonds. Es soll daher ein möglichst breites Fonds­uni­versum zur Verfügung gestellt werden, mit dem ein Kunde seine indivi­du­ellen Vorlieben hinsichtlich Anlage­klasse, Anlage­schwer­punkt, Risiko­neigung und Nachhal­tig­keits­prä­fe­renzen abbilden kann. Die PrismaLife AG unter­stützt das Thema Nachhal­tigkeit in der freien Fonds­anlage dadurch, dass sie das Angebot an nachhaltig ausge­rich­teten Fonds syste­ma­tisch ausbaut. Nach Möglichkeit sollen in jeder Anlage­klasse nachhaltige Anlage­op­tionen angeboten werden. Der Anteil nachhaltig ausge­rich­teter Fonds am wählbaren Fonds­uni­versum soll bis 2023 50 % übersteigen. Zur Einstufung der Fonds als «nachhaltig» nutzt die PrismaLife AG eine Bewertung von Morningstar, die für die Kunden auch über den Morningstar Quickrank auf der Homepage im Bereich Fonds­in­for­ma­tionen abrufbar ist.

2. Berück­sich­tigung nachtei­liger Nachhal­tig­keits­aus­wir­kungen

Die PrismaLife AG, als ein auf Langfris­tigkeit ausge­rich­teter Lebens­ver­si­cherer, berück­sichtigt Grund­sätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verant­wor­tungs­volle Unter­neh­mens­führung bei der Auswahl von Invest­ments für ihre Kapital­an­lagen. Die Erklärung zu den wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen auf die Nachhal­tig­keits­fak­toren von PrismaLife AG ist folgendem Dokument zu entnehmen.

PAI-Statement 2022 (PDF)

3. Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken in die Vergü­tungs­po­litik

Gemäss Artikel 5 SFDR haben die Finanz­teil­nehmer Infor­ma­tionen darüber zu veröf­fent­lichen, inwiefern ihre Vergü­tungs­po­litik mit der Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken im Einklang steht.

Das Vergü­tungs­system der PrismaLife AG entspricht in all seinen Bestand­teilen (fixe und variable Vergütung, Perso­nal­vor­sorge, betrieb­liche Sozial­leis­tungen) den aktien- und auch den versi­che­rungs­auf­sichts­recht­lichen Anfor­de­rungen.

Die Vergü­tungs­leit­linien der PrismaLife AG basieren auf einem leistungs­ge­rechten fixen Vergü­tungs­system, das alle Geschlechter gleicher­massen entlohnt. Ein zentrales Bewer­tungs­kri­terium für die beruf­liche Weiter­ent­wicklung ist der Verhaltens- und Integri­täts­kodex der PrismaLife AG «gemeinsam, bewusst und lebendig». Die PrismaLife AG zahlt keine umsatz­be­zo­genen Vergü­tungen an die Mitar­bei­tenden; eine indivi­duelle variable Vergütung erfolgt nur in beson­deren Ausnah­me­fällen auf der Basis von quali­ta­tiven Kriterien. Die an quanti­tative Kriterien ausge­richtete variable Vergütung der Geschäfts­leitung ist nicht an die Errei­chung von expli­ziten ESG-Zielen geknüpft.

Die Vergü­tungs­po­litik mit Vertriebs­partnern ist so gestaltet, dass das Kunden­in­teresse berück­sichtigt und bedarfs­ge­recht beraten wird. Bei der Vergütung für die Vermittlung von Fonds mit oder ohne Nachhal­tig­keits­kri­terien werden keine Unter­schiede gemacht.

1. Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen zu den Sicherungs- und Sonder­ver­mögen der PrismaLife AG

1.1 Zusam­men­fassung

Die Sicherungs- und Sonder­ver­mögen der PrismaLife werden in einem gemein­samen Portfolio, dem so genannten Deckungs­stock, verwaltet. Es werden ökolo­gische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt. Die berück­sich­tigten ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale umfassen sektor- und wertba­sierte Ausschlüsse, eine umfas­sende Bewertung von ESG-Faktoren sowie den CO2-Fussabdruck der Anlagen.
Als nachhaltige Vorsor­ge­spe­zia­listin verfolgt die PrismaLife AG konse­quent einen zweistu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert. In der ersten Stufe erfolgt die finanz­markt­ori­en­tierte Analyse nach Asset­klassen, Branchen, Renditen und Laufzeiten sowie klassi­schen Rating­kenn­ziffern. In der zweiten Stufe werden die poten­zi­ellen Anlage­pro­dukte anhand von ESG-Kriterien überprüft und ggf. priori­siert. Die Inves­ti­ti­ons­ent­scheidung erfolgt dann auf Basis des jeweils besseren ESG-Scores und einem möglichst geringen CO2-Fussabdruck sowie unter Berück­sich­tigung der definierten Ausschluss­kri­terien. Zur Bewertung der Anlage­op­tionen werden Daten eines anerkannten externen Daten­an­bieters, der auf Nachhal­tig­keits­ana­lysen spezia­li­siert ist, verwendet (derzeit MSCI ESG Research). Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.2 Keine erheb­liche Beein­träch­tigung des nachhal­tigen Inves­ti­ti­ons­ziels

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt.

1.3 Ökolo­gische oder soziale Merkmale des Finanz­pro­dukts

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale dieses Finanz­pro­dukts umfassen folgendes:

  • Sektor- und werte­ba­sierte Ausschlüsse: Bei Inves­ti­tionen werden Ausschluss­kri­terien angewendet. Es wird dabei zwischen Kriterien für Unter­nehmen und Staaten unter­schieden.
  • ESG-Bewertung: Die PrismaLife AG nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, um Anlage­op­tionen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings zu beurteilen. Die Anlagen des Deckungs­stocks sollen insgesamt einen überdurch­schnitt­lichen ESG-Score ausweisen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen darüber hinaus den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern.
  • Treib­haus­gas­emis­sionen: Die CO2-Emissionen des Anlage­port­folios werden regel­mässig evaluiert. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den CO2-Fussabdruck des Portfolios pro inves­tierter Million Euro zum Jahresende nicht verschlechtern.

1.4 Anlage­stra­tegie

Die PrismaLife verfolgt in ihrem Deckungs­stock eine bewusst konser­vative an Nachhal­tig­keits­kri­terien ausge­richtete Anlage­po­litik. Oberstes Ziel ist die Erwirt­schaftung der jährlichen Zinsver­pflich­tungen. Dieses Ziel soll durch Inves­tition in nachhaltige Anlagen auch in der Zukunft erreicht werden.
Bei der Auswahl geeig­neter Anlagen werden zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten bewertet. Gemäss dieser Kennzahlen geeignete Anlagen werden in einem zweiten Schritt an ESG-Kriterien gemessen. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckungs­stocks insgesamt einen überdurch­schnitt­lichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den CO2-Fussabdruck des Portfolios pro inves­tierter Million Euro zum Jahresende nicht verschlechtern.
Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­gendem Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.
Die Bewertung von Verfah­rens­weisen einer guten Unter­neh­mens­führung fliesst bei verschie­denen Aspekten der verfolgten Nachhal­tig­keits­stra­tegie in die Betrachtung ein. Zum einen wird bei der Ermittlung des MSCI ESG-Ratings unter anderem beurteilt, ob von der Unter­neh­mens­führung materielle Risiken für die Anlage ausgehen. Darüber hinaus sind Mindest­schutz­mass­nahmen in den geltenden Ausschluss­kri­terien verankert. Auch bei Staats­an­leihen werden Verfah­rens­weisen einer guten Führung im Sinne einer demokra­ti­schen Staats­führung bewertet. Alle Ausschluss­kri­terien werden auch bei den Anlagen im Bestand regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.5 Aufteilung der Inves­ti­tionen

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt. Es wird haupt­sächlich in Anlagen inves­tiert, die auf ökolo­gische oder soziale Merkmale ausge­richtet sind. Diese Inves­ti­tionen werden zur Errei­chung der bewor­benen ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale getätigt. Darüber hinaus können zu Liqui­di­täts­zwecken und aus strate­gi­schen Überle­gungen Barmittel im Portfolio gehalten werden. Ausserdem können unter die Kategorie «Andere Inves­ti­tionen» auch Anlagen fallen, für die keine Nachhal­tig­keits­daten verfügbar sind.

1.6 Überwa­chung der ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale der Anlagen im Bestand werden regel­mässig, mindestens aber einmal im Jahr, überprüft. Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, um die Anlagen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings, des CO2-Fussabdrucks sowie der definierten Ausschluss­kri­terien zu bewerten. Die Ergeb­nisse der Analysen werden dem Invest­ment­aus­schuss präsen­tiert. Bei schwer­wie­genden Feststel­lungen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.7 Methoden für ökolo­gische oder soziale Merkmale

Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, der umfas­sende Nachhal­tig­keits­daten bereit­stellt. Die zustän­digen Mitar­beiter der PrismaLife sind im Umgang mit diesen Daten geschult und halten ihr Wissen zum Thema Nachhal­tigkeit stets auf dem aktuellen Stand. Im Zentrum der Analyse steht der MSCI ESG-Score, der für Unter­nehmen und Staaten eine Vielzahl von Daten zum Umgang mit Nachhal­tig­keits­ri­siken und -chancen sowie über nachteilige Nachhal­tig­keits­aus­wir­kungen zu einem Rating zusam­men­fasst. Darüber hinaus werden Daten zum CO2-Fussabdruck sowie zu Kontro­versen im Zusam­menhang mit den definierten Ausschluss­kri­terien ausge­wertet.

1.8 Daten­quellen und -verar­beitung

Die PrismaLife verwendet von MSCI ESG Research zur Verfügung gestellte Nachhal­tig­keits­daten zur Bewertung der definierten Ausschluss­kri­terien und zur Berechnung des ESG-Scores sowie des CO2-Fussabdrucks des Portfolios. PrismaLife schätzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten.

1.9 Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten

Anlagen, über die MSCI ESG Research keine Daten bereit­stellt, können ihm Rahmen der «Anderen Inves­ti­tionen» getätigt werden. Diese Anlagen werden in die regel­mässige Analyse einge­schlossen. Sollten Daten verfügbar werden, die gegen eine Inves­tition sprechen, wird der Fall im Invest­ment­aus­schuss behandelt und geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.10 Sorgfalts­pflichten

Die PrismaLife AG berück­sichtigt zur Wahrung der Sorgfalts­pflicht bei den Anlagen des Deckungs­stocks die wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäf­tigung, Achtung der Menschen­rechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Besondere Berück­sich­tigung finden dabei im Bereich Umwelt die Treib­haus­gas­emis­sionen und im Bereich Soziales und Beschäf­tigung die Verstösse gegen UNGC-Grundsätze sowie das Engagement in umstrit­tenen Waffen. Diese Themen sind in den definierten Ausschluss­kri­terien verankert und werden regel­mässig überwacht.
Auf diese Weise wird sicher­ge­stellt, dass nicht in Unter­nehmen und/oder Finanz­in­stru­mente mit besonders hohen nachtei­ligen Auswir­kungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren inves­tiert wird. Bei einer festge­stellten Erhöhung der nachtei­ligen Auswir­kungen bei bestehenden Anlagen wird geprüft, ob die betrof­fenen Positionen abgebaut werden können.

1.11 Mitwir­kungs­po­litik

Die PrismaLife hält derzeit keine direkten Aktien­in­vest­ments und kann daher keine aktiven Stimm­rechte im Sinne eines ESG-Engagements ausüben. Zudem verfügt die PrismaLife angesichts des vergleichs­weisen kleinen Deckungs­stocks kaum über Möglich­keiten, durch aktive Stimm­rechts­aus­übung auf ESG-Aspekte Einfluss zu nehmen.

Vorver­trag­liche ESG-Informationen
Siche­rungs­ver­mögen der PrismaLife AG (PDF)
Sonder­ver­mögen Taggeld (PDF)

2. Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen zu den Versi­che­rungs­pro­dukten der PrismaLife AG

Nachhal­tig­keits­be­zo­genen Infor­ma­tionen zu den Versi­che­rungs­ta­rifen der PrismaLife finden Sie auf der Seite des jewei­ligen Tarifs.

FID - Prisma­Flex­Invest
FIPD - Prisma­Flex­In­vestPlus
DV Bertrandt - Direkt­ver­si­cherung Bertrandt

Stand 30.06.2023:In der aktua­li­sierten Fassung wurden die Infor­ma­tionen auf Unter­neh­mens­ebene um die Erklärung zu den wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen auf die Nachhal­tig­keits­fak­toren (PAI-Statement) gemäss DVO 2022/1288 erweitert.

Stand 01.04.2023:Die Infor­ma­tionen zur Nachhal­tigkeit nach der Verordnung über nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungs­pflichten im Finanz­dienst­leis­tungs­sektor (EU) 2019/2088 nach Art. 3-5 waren bisher im Anhang des Nachhal­tig­keits­be­richtes hinterlegt. In der aktua­li­sierten Fassung wurden die Texte zu den Nachhal­tig­keits­ri­siken in Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungs­pro­zesse gemäss Art. 3 SFDR präzi­siert und gestrafft. Das Ausschluss­kri­terium zu Staats­an­leihen „Autoritäre Regime“ wurde um den Zusatz „bzw. unfreie Staaten gemäss Klassi­fi­zierung von Freedom House“ konkre­ti­siert.

Die Infor­ma­tionen zur Vergü­tungs­po­litik im Zusam­menhang mit der Berück­sich­tigung von Nachhal­tig­keits­ri­siken gemäss Art. 5 SFDR wurden um die Aussage zur variablen Vergütung der Geschäfts­leitung ergänzt.

Stand 30.12.2022:Veröf­fent­li­chung der produkt­be­zo­genen Offen­le­gungen gemäss Art. 10 SFDR.

Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­legung zu den Sicherungs- und Sonder­ver­mögen der PrismaLife AG

1. Zusam­men­fassung

Die Sicherungs- und Sonder­ver­mögen der PrismaLife werden in einem gemein­samen Portfolio, dem so genannten Deckungs­stock, verwaltet. Es werden ökolo­gische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt. Die berück­sich­tigten ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale umfassen sektor- und wertba­sierte Ausschlüsse, eine umfas­sende Bewertung von ESG-Faktoren sowie die CO2-Intensität der Anlagen.
Als nachhaltige Vorsor­ge­spe­zia­listin verfolgt die PrismaLife AG konse­quent einen zweistu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert. In der ersten Stufe erfolgt die finanz­markt­ori­en­tierte Analyse nach Asset­klassen, Branchen, Renditen und Laufzeiten sowie klassi­schen Rating­kenn­ziffern. In der zweiten Stufe werden die poten­zi­ellen Anlage­pro­dukte anhand von ESG-Kriterien überprüft und ggf. priori­siert. Die Inves­ti­ti­ons­ent­scheidung erfolgt dann auf Basis des jeweils besseren ESG-Scores und einer möglichst geringen CO2-Intensität sowie unter Berück­sich­tigung der definierten Ausschluss­kri­terien. Zur Bewertung der Anlage­op­tionen werden Daten eines anerkannten externen Daten­an­bieters, der auf Nachhal­tig­keits­ana­lysen spezia­li­siert ist, verwendet (derzeit MSCI ESG Research). Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

2. Keine erheb­liche Beein­träch­tigung des nachhal­tigen Inves­ti­ti­ons­ziels

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt.

3. Ökolo­gische oder soziale Merkmale des Finanz­pro­dukts

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale dieses Finanz­pro­dukts umfassen folgendes:

  • Sektor- und werte­ba­sierte Ausschlüsse: Bei Inves­ti­tionen werden Ausschluss­kri­terien angewendet. Es wird dabei zwischen Kriterien für Unter­nehmen und Staaten unter­schieden.
  • ESG-Bewertung: Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, um Anlage­op­tionen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings zu beurteilen. Die Anlagen des Deckungs­stocks sollen insgesamt einen überdurch­schnitt­lichen ESG-Score ausweisen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen darüber hinaus den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern.
  • Treib­haus­gas­emis­sionen: Die CO2-Intensität des Anlage­port­folios wird regel­mäßig evaluiert. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2- Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleichs­port­folios liegen.
4. Anlage­stra­tegie

Die PrismaLife verfolgt in ihrem Deckungs­stock eine bewusst konser­vative an Nachhal­tig­keits­kri­terien ausge­richtete Anlage­po­litik. Oberstes Ziel ist die Erwirt­schaftung der jährlichen Zinsver­pflich­tungen. Dieses Ziel soll durch Inves­tition in nachhaltige Anlagen auch in der Zukunft erreicht werden.
Bei der Auswahl geeig­neter Anlagen werden zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten bewertet. Gemäss dieser Kennzahlen geeignete Anlagen werden in einem zweiten Schritt an ESG-Kriterien gemessen. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckungs­stocks insgesamt einen überdurch­schnitt­lichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2 Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleichs­port­folios liegen.
Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regel­mässig überwacht. Bei Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.
Die Bewertung von Verfah­rens­weisen einer guten Unter­neh­mens­führung fliesst bei verschie­denen Aspekten der verfolgten Nachhal­tig­keits­stra­tegie in die Betrachtung ein. Zum einen wird bei der Ermittlung des MSCI ESG-Ratings unter anderem beurteilt, ob von der Unter­neh­mens­führung materielle Risiken für die Anlage ausgehen. Darüber hinaus sind Mindest­schutz­mass­nahmen in den geltenden Ausschluss­kri­terien verankert. Auch bei Staats­an­leihen werden Verfah­rens­weisen einer guten Führung im Sinne einer demokra­ti­schen Staats­führung bewertet. Alle Ausschluss­kri­terien werden auch bei den Anlagen im Bestand regel­mässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

5. Aufteilung der Inves­ti­tionen

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen angestrebt. Es wird haupt­sächlich in Anlagen inves­tiert, die auf ökolo­gische oder soziale Merkmale ausge­richtet sind. Diese Inves­ti­tionen werden zur Errei­chung der bewor­benen ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale getätigt. Darüber hinaus können zu Liqui­di­täts­zwecken und aus strate­gi­schen Überle­gungen Barmittel im Portfolio gehalten werden. Ausserdem können unter die Kategorie «Andere Inves­ti­tionen» auch Anlagen fallen, für die keine Nachhal­tig­keits­daten verfügbar sind.

6. Überwa­chung der ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale der Anlagen im Bestand werden regel­mässig, mindestens aber einmal im Jahr, überprüft. Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, um die Anlagen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings, der CO2-Intensität sowie der definierten Ausschluss­kri­terien zu bewerten. Die Ergeb­nisse der Analysen werden dem Invest­ment­aus­schuss präsen­tiert. Bei schwer­wie­genden Feststel­lungen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

7. Methoden für ökolo­gische oder soziale Merkmale

Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Daten­an­bieters MSCI ESG Research, der umfas­sende Nachhal­tig­keits­daten bereit­stellt. Die zustän­digen Mitar­beiter der PrismaLife sind im Umgang mit diesen Daten geschult und halten ihr Wissen zum Thema Nachhal­tigkeit stets auf dem aktuellen Stand. Im Zentrum der Analyse steht der MSCI ESG-Score, der für Unter­nehmen und Staaten eine Vielzahl von Daten zum Umgang mit Nachhal­tig­keits­ri­siken und -chancen sowie über nachteilige Nachhal­tig­keits­aus­wir­kungen zu einem Rating zusam­men­fasst. Darüber hinaus werden Daten zur CO2-Intensität sowie zu Kontro­versen im Zusam­menhang mit den definierten Ausschluss­kri­terien ausge­wertet.

8. Daten­quellen und -verar­beitung

Die PrismaLife verwendet von MSCI ESG Research zur Verfügung gestellte Nachhal­tig­keits­daten zur Bewertung der definierten Ausschluss­kri­terien und zur Berechnung des ESG-Scores sowie der CO2-Intensität des Portfolios. PrismaLife schätzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten.

9. Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten

Anlagen, über die MSCI ESG Research keine Daten bereit­stellt, können ihm Rahmen der «Anderen Inves­ti­tionen» getätigt werden. Diese Anlagen werden in die regel­mässige Analyse einge­schlossen. Sollten Daten verfügbar werden, die gegen eine Inves­tition sprechen, wird der Fall im Invest­ment­aus­schuss behandelt und geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

10. Sorgfalts­pflichten

Die PrismaLife berück­sichtigt zur Wahrung der Sorgfalts­pflicht bei den Anlagen des Deckungs­stocks die wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäf­tigung, Achtung der Menschen­rechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Besondere Berück­sich­tigung finden dabei im Bereich Umwelt die Treib­haus­gas­emis­sionen und im Bereich Soziales und Beschäf­tigung die Verstösse gegen UNGC-Grundsätze sowie das Engagement in umstrit­tenen Waffen. Diese Themen sind in den definierten Ausschluss­kri­terien verankert und werden regel­mässig überwacht.
Auf diese Weise wird sicher­ge­stellt, dass nicht in Unter­nehmen und/oder Finanz­in­stru­mente mit besonders hohen nachtei­ligen Auswir­kungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren inves­tiert wird. Bei einer festge­stellten Erhöhung der nachtei­ligen Auswir­kungen bei bestehenden Anlagen wird geprüft, ob die betrof­fenen Positionen abgebaut werden können.

11. Mitwir­kungs­po­litik

Die PrismaLife hält derzeit keine direkten Aktien­in­vest­ments und kann daher keine aktiven Stimm­rechte im Sinne eines ESG-Engagements ausüben. Zudem verfügt die PrismaLife angesichts des vergleichs­weisen kleinen Deckungs­stocks kaum über Möglich­keiten, durch aktive Stimm­rechts­aus­übung auf ESG-Aspekte Einfluss zu nehmen.