Bezugsberechtigter ist eine oder sind mehrere von Ihnen bestimmte Person-en-, die die Leistungen erhalten soll-en. Das können Sie selbst oder eine andere Person sein. Bei manchen Produkten ist der Bezugsberechtigter Personenkreis gesetzlich definiert, z. B. bei der Direktversicherung. Synonyme: Begünstigter
Bezugsberechtigter
Definitionserklärung
