Das Deckungskapital ist die mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungsrückstellung; bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.
Deckungskapital
Definitionserklärung
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Das Deckungskapital ist die mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungsrückstellung; bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.
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