Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte ist der Betrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze – West oder Ost- und dem geltenden Beitragssatz errechnet – gilt für Deutschland- .
Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte
Definitionserklärung
