Termin, ab dem die Versicherung wirksam wird. Sie tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner zu dem in der Versicherungspolice genannten Termin in Kraft.
Inkrafttreten der Versicherung
Definitionserklärung
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Termin, ab dem die Versicherung wirksam wird. Sie tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner zu dem in der Versicherungspolice genannten Termin in Kraft.
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