Verfahren zur Einschätzung des Risikos eines potenziellen Versicherungsnehmers bzw. Versicherungsvertrages vor Vertragsbeginn. Als Risikoprüfung wird zugleich der Prozess zwischen der Antragstellung durch den Versicherungsnehmer und der Annahme des Versicherungsvertrages durch den Versicherer bezeichnet. Die Risikoprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein Antragsteller oder das zu versichernde Risiko im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen – AVB – als versicherbar gelten oder ob im Vergleich zur Kalkulation für das «Normalrisiko» ein signifikant erhöhtes Risiko vorliegt – z. B. aufgrund eines kürzlichen Herzinfarkts bei einem Antragsteller in der Lebensversicherung –
Risikoprüfung
Definitionserklärung
