Beitragserhaltungsgarantie bedeutet bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen -sog. Riester-Rente-, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen.
Beitragserhaltungsgarantie
Definitionserklärung
