Beitragserhaltungsgarantie

Definitionserklärung

Beitragserhaltungsgarantie bedeutet bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen -sog. Riester-Rente-, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen.


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