Der Beitragszahler ist die Person, die den vereinbarten Versicherungsbeitrag bezahlt. Der Beitragszahler kann vom Versicherunsnehmer abweichen. Zahlt eine dritte Person die Beiträge, erwirbt diese hierdurch keine Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Bei steuerlich geförderten Verträgen -z. B. Riester- und Basisrente- ist eine Zahlung des Beitrags durch Dritte nicht möglich.
Beitragszahler
Definitionserklärung
