PrismaLife


Nachhaltigkeitsbezogene

Offenlegungen

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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen


Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation; kurz: SFDR) legt die PrismaLife AG bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Unternehmens- und Produktebene offen.
Stand der nachfolgenden Informationen ist 25.09.2026

Informationen auf Unternehmensebene

1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse

Nachhaltigkeitsrisiken werden im Investitionsentscheidungsprozess der PrismaLife AG berücksichtigt (Details siehe 1.1 Investmentprozess und ESG-Integration). Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens haben könnte.

1.1 Investmentprozess und ESG-Integration

Die PrismaLife AG verfolgt in ihrem Deckungsstock einen zweistufigen Investmentprozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risikoparameter als auch ESG-Ziele inkludiert.

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen bewertet die PrismaLife AG zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Analyse nach ESG-Faktoren. Für alle Neuanlagen gelten Ausschlusskriterien (Details siehe unten). Ausserdem sollen die Anlagen des Deckungsstocks insgesamt einen überdurchschnittlichen MSCI ESG-Score erzielen (MSCI ESG-Rating von AA oder besser). Die im Lauf eines Geschäftsjahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Um die CO2-Bilanz unseres Portfolios aktiv zu steuern und einen unkontrollierten Anstieg zu vermeiden, unterziehen wir emissionsintensive Neuanlagen einer strengen Prüfung. Neuinvestitionen mit hoher CO2-Intensität (>30% über dem bisherigen CO2-Fussabdruck des Portfolios) können nur dann zugelassen werden, wenn sie verbindliche Reduktionsziele im Sinne des Pariser Klimaabkommens oder eine führende Rolle im Wettbewerbsvergleich belegen können.

Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die definierten Ausschlusskriterien wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die PrismaLife AG die Position abbauen kann. Eine Desinvestition erfolgt stets unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden.

Zur Ermittlung des ESG-Scores, der CO2-Emissionen sowie der Überwachung der Einhaltung der definierten Ausschlusskriterien werden Daten von MSCI Solutions LLC verwendet.

Bei den definierten Ausschlusskriterien orientieren wir uns an den Vorgaben des BarmeniaGothaer Konzerns.

Geschäftsfeld- und normbasierte Ausschlusskriterien reduzieren das Anlageuniversum um Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit gewissen Vorgaben nicht entsprechen. Mit diesen Kriterien schliessen wir Unternehmen und Staaten von der Kapitalanlage aus, die gegen unsere Nachhaltigkeitsprinzipien verstossen.

Bei der Investition in Unternehmensanleihen und Aktien gelten die folgenden Ausschlusskriterien:

  • Herstellung von konventionellen Waffen oder von wesentlichen Bestandteilen1 davon (ausser Unternehmen mit Sitz in der EU oder in den USA)
  • Herstellung von geächteten Waffen2 (Streubomben, Landminen etc.) oder von wesentlichen Bestandteilen davon1
  • Herstellung von Atomwaffen oder von wesentlichen Bestandteilen davon1
  • Tabakproduktion, Tabakhandel oder Zulieferung von Tabakwaren (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Produktion von Bioziden3, die sich besonders negativ auf die Biodiversität auswirken4 (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 5 %)
  • Förderung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz mehr als 5 %) oder Vorhalten von Kohlereserven grösser 1 Mrd. Tonnen5
  • Verstromung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 15 % für Unternehmen mit Sitz in EU und OECD-Ländern bzw. 20 % für Unternehmen mit Sitz in allen anderen Ländern)5
  • Unternehmen, die
  • den Aufbau neuer Kohlekraftwerkskapazitäten von mindestens 100 MW oder
  • die Erschliessung neuer Kohlebergwerke oder eine erhebliche Steigerung der jährlichen Produktion von mindestens 1 Mio. Tonnen Kraftwerkskohle oder
  • die Entwicklung/Erweiterung von Kohletransportanlagen oder anderer Infrastrukturanlagen zur Unterstützung von Kohlebergwerken planen
  • Förderung von arktischem Öl und Gas6 (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)5
  • Förderung von Ölsanden und Schieferöl (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Öl- oder Gas-Unternehmen mit Sitz in den EU- und OECD-Ländern mit Expansionsplänen zur Erschliessung neuer Öl- oder Gasfelder, die noch kein Net Zero Ziel gesetzt haben.
  • Unternehmen mit Sitz in Russland oder Belarus

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen die folgenden Normen verstossen:7

  • 10 Prinzipien des United Nations Global Compacts (weltweit grösste und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)
  • Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (UNO-Sonderorganisation für internationale Arbeits- und Sozialstandards)
  • UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Im Infrastrukturbereich gilt:

  • keine Finanzierung von Projekten, die auf die Erschliessung neuer Öl- und Gasfelder, den Bau neuer Öl- und Gaskraftwerke oder Verkehrsnetze bzw. einer einschlägigen dedizierten Infrastruktur zum Ziel haben. Ausgenommen davon sind Projekte, die nachweislich mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar sind.8
  1. 1
    Keine wesentlichen Bestandteile stellen solche Bestandteile dar, die zwar für die Herstellung von konventionellen Waffen verwendeten werden können, deren Hauptzweck jedoch einer anderen Verwendung liegt (sogenannte "Dual-Use-Produkte").
  2. 2
    Unter "geächtete Waffen“ fallen Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen.
  3. 3
    Biozide sind Stoffe, die auf andere Art als durch blosse physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, ihre Wirkung verhindern oder sie in anderer Weise bekämpfen oder dazu bestimmt sind.
  4. 4
    Dies bestimmt sich nach dem Stand der Wissenschaft und der Verfügbarkeit von Daten. Derzeit fallen Neonicotinoide und chlororganische Verbindungen in die Kategorie.
  5. 5
    Bei diesem Ausschluss kann dennoch in Green Bonds der jeweiligen Unternehmen investiert werden. Green Bonds umfassen alle Anleihen, bei denen der Kapitalbetrag nach den Anleihebedingungen für konkrete ökologisch nachhaltige Projekte verwendet wird.
  6. 6
    Als arktische Öl- und Gas-Produktion wird derzeit jede Förderung nördlicher des 66,50 Breitengrads verstanden.
  7. 7
    Relevante Vorfälle werden anhand von Daten externer Datenanbieter festgestellt und dahingehend bewertet, ob ein Verstoss vorliegt.
  8. 8
    Die Projekte müssen mit wissenschaftlich fundierten oder von den Regierungen festgelegten regionalen/nationalen 1,5-Grad-Klimapfaden übereinstimmen.

Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index), sind von der Anlage ausgeschlossen. Darüber hinaus findet das BarmeniaGothaer-Nachhaltigkeitskonzept für Staaten Anwendung. Hierfür wurde ein ESG Staaten Index entwickelt, in dessen Berechnung die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. Klimaschutz, Kinderarbeit, Ungleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, Korruption sowie bürgerliche Freiheiten und politische Rechte einfliessen. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes werden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und Staatsführung nahezu gleichgewichtet. Das Ranking innerhalb des ESG Staaten Indexes lässt eine Aussage über die Nachhaltigkeit der einzelnen Staaten zu und wird in ein Notensystem mit einer Skala von 1 bis 5 überführt.

  • Staaten mit einer Note von 1 bis 3 sind ohne Einschränkungen für Investments zugelassen.
  • Staaten mit einer Note 4 bedürfen einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse dahingehend, ob die Staaten über eine klare Strategie zur erheblichen Verbesserung ihrer ESG-Charakteristik verfügen.
  • Staaten mit einer Note 5 sind für Investments nicht zugelassen.

Zusätzlich zum Notensystem sind Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index), von der Anlage ausgeschlossen.

1.2 Fondsauswahl bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

In der freien Fondsanlage wählt der Versicherungsnehmer gemäss seiner Risikoneigung eine passende Kapitalanlage aus einem oder mehreren der angebotenen Investmentfonds. Es soll daher ein möglichst breites Fondsuniversum zur Verfügung gestellt werden, mit dem ein Kunde seine individuellen Vorlieben hinsichtlich Anlageklasse, Anlageschwerpunkt, Risikoneigung und Nachhaltigkeitspräferenzen abbilden kann. Die PrismaLife AG baut das Angebot an Fonds, die unterschiedliche Nachhaltigkeitsstrategien verfolgen, laufend aus. Unsere fondsgebundenen Lebensversicherungen stellen für die individuelle Anlage während der Ansparphase des Versicherungsvertrages ein Angebot von Fonds zur Auswahl, die ökologische oder soziale Merkmale fördern (gemäss Art. 8 SFDR) oder nachhaltige Investitionsziele verfolgen (gemäss Art. 9 SFDR). Nach Möglichkeit werden in jeder Anlageklasse Anlageoptionen angeboten, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise der Ausschluss kontroverser Branchen, wie Rüstung oder Tabak, die Auswahl ökologisch führender Unternehmen innerhalb eines Sektors (Best-in-Class) oder Investitionen in Projekte mit messbarer positiver Wirkung auf Umwelt oder Gesellschaft (Impact Investing). Eine pauschale inhaltliche Präzisierung des Fondsangebots, etwa eine Fokussierung auf bestimmte soziale oder ökologische Themen, nehmen wir nicht vor.

2. Erklärung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die PrismaLife AG berücksichtigt Grundsätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance-Aspekte (ESG-Faktoren) bei der Auswahl von Investments für ihre Kapitalanlagen. Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts) der Investitionsentscheidungen der PrismaLife AG auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist folgendem Dokument zu entnehmen.

PAI-Statement 2025 (PDF)

3. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Gemäss Artikel 5 SFDR haben die Finanzmarktteilnehmer Informationen darüber zu veröffentlichen, inwiefern ihre Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich auf Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen oder Verbindlichkeiten haben könnten. Die Berücksichtigung dieser Risiken findet sich implizit in den bestehenden Vergütungsleitlinien der PrismaLife AG wieder. Die an quantitativen Kriterien ausgerichtete variable Vergütung der Geschäftsleitung ist nicht an die Erreichung von expliziten ESG-Zielen geknüpft.


Die Vergütungspolitik mit Vertriebspartnern ist so gestaltet, dass das Kundeninteresse berücksichtigt und bedarfsgerecht beraten wird. Bei der Vergütung für die Vermittlung von Fonds mit oder ohne Nachhaltigkeitskriterien werden keine Unterschiede gemacht.

Informationen auf Produktebene

1. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu den Sicherungs- und Sondervermögen der PrismaLife AG
1.1 Zusammenfassung

Die Sicherungs- und Sondervermögen der PrismaLife AG werden in einem gemeinsamen Portfolio, dem so genannten Deckungsstock, verwaltet. Es werden ökologische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Die berücksichtigten ökologischen und sozialen Merkmale umfassen sektor- und wertbasierte Ausschlüsse, eine Analyse nach ESG-Faktoren sowie den CO2-Fussabdruck der Anlagen.

Die PrismaLife AG verfolgt einen zweistufigen Investmentprozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risikoparameter als auch ESG-Faktoren inkludiert. In der ersten Stufe erfolgt die finanzmarktorientierte Analyse nach Assetklassen, Branchen, Renditen und Laufzeiten sowie klassischen Ratingkennziffern. In der zweiten Stufe werden die potenziellen Anlageoptionen anhand von ESG-Faktoren überprüft und ggf. priorisiert. Die Investitionsentscheidung erfolgt dann auf Basis des jeweils besseren ESG-Scores und einem möglichst geringen CO2-Fussabdruck sowie unter Berücksichtigung der definierten Ausschlusskriterien. Zur Bewertung der Anlageoptionen werden Daten eines anerkannten externen Datenanbieters, der auf Nachhaltigkeitsanalysen spezialisiert ist, verwendet (derzeit MSCI Solutions LLC). Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei schwerwiegenden Verstössen oder Kontroversen wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die PrismaLife AG die Position abbauen kann. Eine Desinvestition erfolgt stets unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden.

1.2 Kein nachhaltiges Investitionsziel angestrebt

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

1.3 Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Die ökologischen und sozialen Merkmale dieses Finanzprodukts umfassen folgendes:

  • Sektor- und wertebasierte Ausschlüsse: Bei Investitionen werden Ausschlusskriterien angewendet (Details siehe 1.4 Anlagestrategie).
  • Analyse nach ESG-Faktoren: PrismaLife AG nutzt die Dienstleistung des externen Datenanbieters MSCI Solutions LLC, um Anlageoptionen anhand von ESG-Faktoren zu beurteilen. Die Anlagen des Deckungsstocks sollen insgesamt einen überdurchschnittlichen ESG-Score ausweisen (MSCI ESG-Rating von AA oder besser). Die im Lauf eines Geschäftsjahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern.
  • Treibhausgasemissionen: Die CO2-Emissionen des Anlageportfolios werden regelmässig gemessen. Um die CO2-Bilanz unseres Portfolios aktiv zu steuern und einen unkontrollierten Anstieg zu vermeiden, unterziehen wir emissionsintensive Neuanlagen einer strengen Prüfung. Neuinvestitionen mit hoher CO2-Intensität (>30% über dem bisherigen CO2-Fussabdruck des Portfolios) können nur dann zugelassen werden, wenn sie verbindliche Reduktionsziele im Sinne des Pariser Klimaabkommens oder eine führende Rolle im Wettbewerbsvergleich belegen können.
1.4 Anlagestrategie

Die PrismaLife AG verfolgt in ihrem Deckungsstock eine bewusst konservative an ESG-Kriterien ausgerichtete Anlagepolitik. Oberstes Ziel ist die Erwirtschaftung der jährlichen Zinsverpflichtungen.

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Laufzeit und Bonität der Emittenten bewertet. Gemäss dieser Kennzahlen geeignete Anlagen werden in einem zweiten Schritt an ESG-Kriterien gemessen. Für alle Neuanlagen gelten Ausschlusskriterien (Details siehe unten). Ausserdem sollen die Anlagen des Deckungsstocks insgesamt einen überdurchschnittlichen MSCI ESG-Score erzielen (MSCI ESG-Rating von AA oder besser). Die im Lauf eines Geschäftsjahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahresende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Um die CO2-Bilanz unseres Portfolios aktiv zu steuern und einen unkontrollierten Anstieg zu vermeiden, unterziehen wir emissionsintensive Neuanlagen einer strengen Prüfung. Neuinvestitionen mit hoher CO2-Intensität (>30% über dem bisherigen CO2-Fussabdruck des Portfolios) können nur dann zugelassen werden, wenn sie verbindliche Reduktionsziele im Sinne des Pariser Klimaabkommens oder eine führende Rolle im Wettbewerbsvergleich belegen können.

Die Bewertung von Governance-Aspekten fliesst ebenfalls in die Betrachtung ein. Zum einen wird bei der Ermittlung des MSCI ESG-Scores unter anderem beurteilt, ob von der Unternehmensführung materielle Risiken für die Anlage ausgehen. Darüber hinaus sind Mindestschutzmassnahmen in den geltenden Ausschlusskriterien verankert. Auch bei Staatsanleihen werden Verfahrensweisen einer guten Führung im Sinne einer demokratischen Staatsführung bewertet.

Bestehende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die definierten Ausschlusskriterien wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die PrismaLife AG die Position abbauen kann. Eine Desinvestition erfolgt stets unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden.

Bei den definierten Ausschlusskriterien orientieren wir uns an den Vorgaben des BarmeniaGothaer Konzerns.

Geschäftsfeld- und normbasierte Ausschlusskriterien reduzieren das Anlageuniversum um Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit gewissen Vorgaben nicht entsprechen. Mit diesen Kriterien schliessen wir Unternehmen und Staaten von der Kapitalanlage aus, die gegen unsere Nachhaltigkeitsprinzipien verstossen.

Bei der Investition in Unternehmensanleihen und Aktien gelten die folgenden Ausschlusskriterien:

  • Herstellung von konventionellen Waffen oder von wesentlichen Bestandteilen1 davon (ausser Unternehmen mit Sitz in der EU oder in den USA)
  • Herstellung von geächteten Waffen2 (Streubomben, Landminen etc.) oder von wesentlichen Bestandteilen davon1
  • Herstellung von Atomwaffen oder von wesentlichen Bestandteilen davon1
  • Tabakproduktion, Tabakhandel oder Zulieferung von Tabakwaren (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Produktion von Bioziden3, die sich besonders negativ auf die Biodiversität auswirken4 (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 5 %)
  • Förderung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz mehr als 5 %) oder Vorhalten von Kohlereserven grösser 1 Mrd. Tonnen5
  • Verstromung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 15 % für Unternehmen mit Sitz in EU und OECD-Ländern bzw. 20 % für Unternehmen mit Sitz in allen anderen Ländern)5
  • Unternehmen, die
  • den Aufbau neuer Kohlekraftwerkskapazitäten von mindestens 100 MW oder
  • die Erschliessung neuer Kohlebergwerke oder eine erhebliche Steigerung der jährlichen Produktion von mindestens 1 Mio. Tonnen Kraftwerkskohle oder
  • die Entwicklung/Erweiterung von Kohletransportanlagen oder anderer Infrastrukturanlagen zur Unterstützung von Kohlebergwerken planen
  • Förderung von arktischem Öl und Gas6 (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)5
  • Förderung von Ölsanden und Schieferöl (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Öl- oder Gas-Unternehmen mit Sitz in den EU- und OECD-Ländern mit Expansionsplänen zur Erschliessung neuer Öl- oder Gasfelder, die noch kein Net Zero Ziel gesetzt haben.
  • Unternehmen mit Sitz in Russland oder Belarus

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen die folgenden Normen verstossen:7

  • 10 Prinzipien des United Nations Global Compacts (weltweit grösste und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)
  • Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (UNO-Sonderorganisation für internationale Arbeits- und Sozialstandards)
  • UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Im Infrastrukturbereich gilt:

  • keine Finanzierung von Projekten, die auf die Erschliessung neuer Öl- und Gasfelder, den Bau neuer Öl- und Gaskraftwerke oder Verkehrsnetze bzw. einer einschlägigen dedizierten Infrastruktur zum Ziel haben. Ausgenommen davon sind Projekte, die nachweislich mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar sind.8

1 Keine wesentlichen Bestandteile stellen solche Bestandteile dar, die zwar für die Herstellung von konventionellen Waffen verwendeten werden können, deren Hauptzweck jedoch in         einer anderen Verwendung liegt (sogenannte "Dual-Use-Produkte").

2 Unter "geächtete Waffen“ fallen Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen.

3 Biozide sind Stoffe, die auf andere Art als durch blosse physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, ihre Wirkung           verhindern oder sie in anderer Weise bekämpfen oder dazu bestimmt sind.

4 Dies bestimmt sich nach dem Stand der Wissenschaft und der Verfügbarkeit von Daten. Derzeit fallen Neonicotinoide und chlororganische Verbindungen in die Kategorie.

5 Bei diesem Ausschluss kann dennoch in Green Bonds der jeweiligen Unternehmen investiert werden. Green Bonds umfassen alle Anleihen, bei denen der Kapitalbetrag nach den             Anleihebedingungen für konkrete ökologisch nachhaltige Projekte verwendet wird.

6 Als arktische Öl- und Gas-Produktion wird derzeit jede Förderung nördlicher des 66,50 Breitengrads verstanden.

7 Relevante Vorfälle werden anhand von Daten externer Datenanbieter festgestellt und dahingehend bewertet, ob ein Verstoss vorliegt.

8 Die Projekte müssen mit wissenschaftlich fundierten oder von den Regierungen festgelegten regionalen/nationalen 1,5-Grad-Klimapfaden übereinstimmen.

Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index), sind von der Anlage ausgeschlossen. Darüber hinaus findet das BarmeniaGothaer-Nachhaltigkeitskonzept für Staaten Anwendung. Hierfür wurde ein ESG Staaten Index entwickelt, in dessen Berechnung die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. Klimaschutz, Kinderarbeit, Ungleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, Korruption sowie bürgerliche Freiheiten und politische Rechte einfliessen. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes werden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Soziales und Staatsführung nahezu gleichgewichtet. Das Ranking innerhalb des ESG Staaten Indexes lässt eine Aussage über die Nachhaltigkeit der einzelnen Staaten zu und wird in ein Notensystem mit einer Skala von 1 bis 5 überführt.

  • Staaten mit einer Note von 1 bis 3 sind ohne Einschränkungen für Investments zugelassen.
  • Staaten mit einer Note 4 bedürfen einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse dahingehend, ob die Staaten über eine klare Strategie zur erheblichen Verbesserung ihrer ESG-Charakteristik verfügen.
  • Staaten mit einer Note 5 sind für Investments nicht zugelassen.

Zusätzlich zum Notensystem sind Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index), von der Anlage ausgeschlossen.

1.5 Aufteilung der Investitionen

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Es wird hauptsächlich in Anlagen investiert, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Diese Investitionen werden zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt. Darüber hinaus können zu Liquiditätszwecken und aus strategischen Überlegungen Barmittel im Portfolio gehalten werden. Ausserdem können unter die Kategorie «Andere Investitionen» auch Anlagen fallen, für die keine Nachhaltigkeitsdaten verfügbar sind.

1.6 Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die ökologischen und sozialen Merkmale der Anlagen im Bestand werden regelmässig, mindestens aber einmal im Jahr, überprüft. Die PrismaLife AG nutzt die Dienstleistung des externen Datenanbieters MSCI Solutions LLC, um die Anlagen anhand des MSCI ESG-Scores, des CO2-Fussabdrucks sowie der definierten Ausschlusskriterien zu bewerten. Die Ergebnisse der Analysen werden dem Investmentausschuss präsentiert. Bei schwerwiegenden Feststellungen wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die PrismaLife AG die Position abbauen kann. Eine Desinvestition erfolgt stets unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden.

1.7 Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die PrismaLife AG nutzt die Dienstleistung des externen Datenanbieters MSCI Solutions LLC, der Nachhaltigkeitsdaten bereitstellt. Die zuständigen Mitarbeiter der PrismaLife AG sind im Umgang mit diesen Daten geschult und aktualisieren ihr Wissen zum Thema Nachhaltigkeit laufend durch Fachseminare und Weiterbildungen. Im Zentrum der Analyse steht der MSCI ESG-Score, der für Unternehmen und Staaten eine Vielzahl von Daten zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu einem Rating zusammenfasst. Darüber hinaus werden Daten zum CO2-Fussabdruck sowie zu Kontroversen im Zusammenhang mit den definierten Ausschlusskriterien ausgewertet.

1.8 Datenquellen und -verarbeitung

Die PrismaLife AG verwendet von MSCI Solutions LLC zur Verfügung gestellte Nachhaltigkeitsdaten zur Bewertung der definierten Ausschlusskriterien und zur Berechnung des ESG-Scores sowie des CO2-Fussabdrucks des Portfolios. PrismaLife AG schätzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten.

1.9 Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Anlagen, über die MSCI Solutions LLC keine Daten bereitstellt, können im Rahmen der «Anderen Investitionen» getätigt werden. Diese Anlagen werden in die regelmässige Analyse eingeschlossen. Sollten Daten verfügbar werden, die gegen eine Investition sprechen, wird der Fall im Investmentausschuss behandelt und geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Position abgebaut werden kann.

1.10 Sorgfaltspflicht

Die PrismaLife AG berücksichtigt zur Wahrung der Sorgfaltspflicht bei den Anlagen des Deckungsstocks die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Besondere Berücksichtigung finden dabei im Bereich Umwelt die Treibhausgasemissionen und im Bereich Soziales und Beschäftigung die Verstösse gegen UNGC-Grundsätze sowie das Engagement in umstrittenen Waffen. Diese Themen sind in den definierten Ausschlusskriterien verankert und werden regelmässig überwacht.

Auf diese Weise reduzieren wir das Risiko von Investitionen in Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit signifikante nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) hat. Bei einer festgestellten Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen bei bestehenden Anlagen wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die PrismaLife AG die betroffenen Positionen abbauen kann. Eine Desinvestition erfolgt stets unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden.

1.11 Mitwirkungspolitik

Die PrismaLife AG hält derzeit keine direkten Aktieninvestments und kann daher keine aktiven Stimmrechte im Sinne einer aktiven Aktionärspolitik (Active Ownership) ausüben. Zudem verfügt die PrismaLife AG angesichts des vergleichsweisen kleinen Deckungsstocks kaum über erfolgsversprechende Möglichkeiten, durch aktive Stimmrechtsausübung, auf ESG-Aspekte Einfluss zu nehmen. Möglichkeiten, z.B. im Rahmen von Investoreninitiativen, als Fixed Income Investor mit kleinem Anlagevolumen kollaboratives ESG-Engagement zu betreiben werden derzeit von der PrismaLife AG geprüft.

Vorvertragliche Offenlegung

Sicherungsvermögen der PrismaLife AG (PDF)
Sondervermögen Taggeld (PDF)

Jährlicher (periodischer) Bericht

Sicherungsvermögen der PrismaLife AG (Geschäftsjahr 2025) (PDF)
Sondervermögen Taggeld (Geschäftsjahr 2025) (PDF)

2. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu den Versicherungsprodukten der PrismaLife AG

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu den Versicherungstarifen der PrismaLife AG finden Sie auf der Seite des jeweiligen Tarifs.

FID - Prisma FlexInvest
FIPD - Prisma FlexInvestPlus
DV Bertrandt - Direktversicherung Bertrandt

Erläuterung zu den vorgenommenen Änderungen

Stand 25.09.2026

Anpassung der Informationen auf Unternehmensebene:

  • Textliche Anpassungen im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, EU 2024/825).
  • Anpassung der definierten Ausschlusskriterien: Ab 2026 werden bei Neuanlagen die Ausschlusskriterien des BarmeniaGothaer Konzerns berücksichtigt.
  • Streichung des Ziels dass der Anteil nachhaltig ausgerichteter Fonds (gemäss Einstufung durch Morningstar) am wählbaren Fondsuniversum langfristig 50 % übersteigen soll. Grund hierfür ist die zunehmende regulatorische Dynamik und die damit verbundene Unschärfe bei der Definition «nachhaltiger» Finanzprodukte auf EU-Ebene. Um Fehlinterpretationen und irreführende Pauschalaussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie zu vermeiden, verzichten wir auf ein rein quantitatives Ziel auf Basis externer Ratings, solange deren Anerkennung als zertifizierte Umweltaussage im neuen Rechtsrahmen noch aussteht. Stattdessen fokussieren wir uns auf die qualitative Bereitstellung von Fonds mit klar definierten Merkmalen gemäss Art. 8 und 9 SFDR.
  • Umfirmierung von MSCI ESG Reseach in MSCI Solutions LLC.

Anpassung der Informationen auf Produktebene:

  • Textliche Anpassungen im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, EU 2024/825).
  • Anpassung der definierten Ausschlusskriterien: Ab 2026 werden bei Neuanlagen die Ausschlusskriterien des BarmeniaGothaer Konzerns berücksichtigt.
  • Aktualisierung der vorvertraglichen ESG-Informationen für das Sicherungsvermögen der PrismaLife AG und das Sondervermögen Taggeld.
  • Ergänzung der periodischen ESG-Informationen für das Sicherungsvermögen der PrismaLife AG und das Sondervermögen Taggeld.
  • Umfirmierung von MSCI ESG Reseach in MSCI Solutions LLC.

Stand 30.06.2026:

Anpassung der Informationen auf Unternehmensebene:

  • Jährliche Aktualisierung der «Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren» (PAI-Statement) gemäss DVO 2022/1288.

Stand 30.06.2025: 

Anpassung der Informationen auf Unternehmensebene:

  • Jährliche Aktualisierung der «Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren» (PAI-Statement) gemäss DVO 2022/1288.

Stand 28.06.2024: 

Anpassung der Informationen auf Unternehmensebene:

  • Korrektur des geplanten Zeitpunkts zur Erreichung des Ziels eines Anteils von mehr als 50% der angebotenen Investmentfonds, die nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Da mit fortschreitender Präzisierung der regulatorischen Vorgaben immer strengere Kriterien an diese Einstufung angelegt werden, konnte das definierte Ziel nicht wie geplant im Jahr 2023 erreicht werden. Es werden weiterhin Änderungen an den Einordnungsverfahren nachhaltiger Anlagen erwartet. Gleichwohl hält die PrismaLife AG an ihrem Ziel fest, die Zahl der angebotenen Investmentfonds, die nachhaltige Aspekte berücksichtigen, weiter zu erhöhen.
  • Jährliche Aktualisierung der «Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren» (PAI-Statement) gemäss DVO 2022/1288.
  • Textliche Anpassung der Beschreibung im Abschnitt «Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik».

Anpassung der Informationen auf Produktebene:

  • Kleine redaktionelle Anpassungen der Texte.
  • Konkretisierung der Beschreibung im Abschnitt «Mitwirkungspolitik».
  • Aktualisierung der vorvertraglichen ESG-Informationen für das Sicherungsvermögen der Barmenia (Liechtenstein (AG) und das Sondervermögen Taggeld.

Stand 30.06.2023: In der aktualisierten Fassung wurden die Informationen auf Unternehmensebene um die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) gemäss DVO 2022/1288 erweitert.

Stand 01.04.2023: Die Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 nach Art. 3-5 waren bisher im Anhang des Nachhaltigkeitsberichtes hinterlegt. In der aktualisierten Fassung wurden die Texte zu den Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse gemäss Art. 3 SFDR präzisiert und gestrafft. Das Ausschlusskriterium zu Staatsanleihen „Autoritäre Regime“ wurde um den Zusatz „bzw. unfreie Staaten gemäss Klassifizierung von Freedom House“ konkretisiert.

Die Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäss Art. 5 SFDR wurden um die Aussage zur variablen Vergütung der Geschäftsleitung ergänzt.

Stand 30.12.2022: Veröffentlichung der produktbezogenen Offenlegungen gemäss Art. 10 SFDR.

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