Die Art der Verwaltung des internen Fonds und/oder des OGAW-Fonds hängt von der Anlagepolitik ab, die diesen charakterisiert. Die Verwaltung kann «flexibel», gemäss -Benchmark- oder mit einem «garantierten Renditeziel» erfolgen. Die «flexible» Art der Verwaltung erfolgt bei internen Fonds und OGAW-Fonds, deren Anlagepolitik einen Spielraum bei der Auswahl von Finanzinstrumenten und/oder Märkten unter Berücksichtigung einer Risikokontrolle erlaubt. Die Verwaltung gemäss – Benchmark- erfolgt bei internen Fonds und OGAW-Fonds, deren Anlagepolitik an eine -Benchmark- gebunden und durch einen spezifischen Verwaltungsstil gekennzeichnet ist.
Art der Verwaltung des internen und/oder des OGAW-Fonds
Definitionserklärung
