Rentenzuschlag

Definitionserklärung

Der Begriff Rentenzuschlag beschreibt eine Art der Überschussverwendung während der Rentenphase Ihrer Versicherung. Überschussanteile werden dabei unter der Annahme, dass die massgebenden Überschussanteilsätze unverändert bleiben, so aufgeteilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Rente aus diesen Überschussanteilen ergibt. Der Rentenzuschlag bleibt solange unverändert, wie sich die massgebenden Überschussanteilsätze und Annahmen über die künftige Lebenserwartung nicht ändern. Bei einer späteren Reduzierung der Überschussanteilsätze oder Änderung der Annahmen über die künftige Lebenserwartung kann der ursprünglich festgesetzte Rentenzuschlag reduziert werden. Das bedeutet, dass die gesamte Höhe der Rentenzahlung auch sinken kann.


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