Das erste Versicherungsjahr beginnt soweit nicht anders vereinbart mit dem Beginndatum der Versicherung um 0.00 Uhr und erstreckt sich über einen Zeitraum von genau zwölf Monaten. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am gleichen Monatstag auch um 0.00 Uhr und dauern ebenfalls zwölf Monate. Beginnt ein Versicherungsjahr zum Beispiel am 01.04., dann endet das Versicherungsjahr mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres. Ein weiteres Versicherungsjahr beginnt dann wiederum am 01.04.
Versicherungsjahr
Definitionserklärung
