Bis zum Beginn der Renten­zahlung führen wir die auf Ihren Vertrag entfal­lenden Anteile an den von Ihnen gewählten Fonds in einer geson­derten Abteilung unseres Siche­rungs­ver­mögens, dem sog. Anlage­stock. Mit Beginn der Renten­zahlung werden die auf Ihren Vertrag entfal­lenden Anteile dem Anlage­stock entnommen und der Wert der Anteile in das allge­meine Siche­rungs­ver­mögen überführt.