Beitrags­er­hal­tungs­ga­rantie bedeutet bei steuerlich geför­derten Alters­vor­sor­ge­ver­trägen (sog. Riester-Rente), dass zu Beginn der Auszah­lungs­phase mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die zugeflos­senen staat­lichen Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen.