Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte ist der Betrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (West oder Ost) und dem geltenden Beitragssatz errechnet.
Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte ist der Betrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (West oder Ost) und dem geltenden Beitragssatz errechnet.