Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrages sind der Versicherer auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage.
Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrages sind der Versicherer auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage.