Änderungen zu einem Versi­che­rungs­vertrag können z. B. folgende sein:

  • Änderung der Vertrags­laufzeit
  • Änderung der Beitragshöhe
  • Änderung der Versi­che­rungs­summe
  • Änderung des Risikos
  • etc.

Vertrags­än­de­rungen von Lebens­ver­si­che­rungen und Renten­ver­si­che­rungen können sich auch nachteilig auswirken. Es können steuer­liche und vertrag­liche Nachteile zum Tragen kommen. Es ist in jedem Fall ratsam, einen Fachmann zu kontak­tieren.

Alle vertrag­lichen Änderungen müssen dem Versi­che­rungs­un­ter­nehmen in Textform mitge­teilt werden.