Recht­liche Hinweise

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer PrismaLife-Webseite !

Mit dem Zugriff auf unsere Website erklären Sie, dass Sie die folgenden recht­lichen Hinweise im Zusam­menhang mit dieser Seite und Unter­seiten dieser Website und den darin veröf­fent­lichten Inhalten anerkennen. Bitte beachten Sie, dass wir die recht­lichen Hinweise jederzeit aktua­li­sieren können. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig von Neuem zu lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.

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1. Inhalt und Zugang

Die PrismaLife AG hat die Inhalte ihrer Webseiten nach bestem Wissen erstellt und die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Die Infor­ma­tionen werden ständig geprüft und aktua­li­siert. Die auf den PrismaLife-Webseiten publi­zierten Infor­ma­tionen stellen weder eine Empfehlung noch ein Angebot noch eine Auffor­derung zum Erwerb oder Verkauf von Versi­che­rungen oder Anlageins­tru­menten, zur Tätigung von Trans­ak­tionen oder zum Abschluss irgen­deines sonstigen Rechts­ges­chäfts dar.

Die PrismaLife AG behält sich das Recht vor, die Infor­ma­tionen auf ihren Webseiten jederzeit und ohne vorherige Ankün­digung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Die PrismaLife AG hat das Recht, jederzeit den Zugang zu diesen Seiten oder Teilen ihres Systems zu blockieren und die Nutzung teilweise oder vollständig einzu­schränken.

2. Haftungs­aus­schluss

Die PrismaLife AG schliesst unein­ges­chränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden jeglicher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folges­chäden –, die sich aus der Nutzung (z. B. herun­ter­ge­ladene Dokumente) der bzw. dem Zugriff auf die PrismaLife-Webseiten oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben sollten. Zudem lehnt die PrismaLife AG jede Haftung für Manipu­la­tionen am EDV-System des Inter­net­nutzers durch Unbefugte ab. Dabei weist die PrismaLife AG ausdrü­cklich auf die Gefahr von Viren und die Mögli­chkeit gezielter Hacker-Angriffe hin. Zwecks Viren­bekämpfung empfiehlt sich die Verwendung von aktuellen Browser­ver­sionen sowie die Instal­lation von laufend aktua­li­sierter Antivi­ren­software.

3. Gewähr­leis­tungs­aus­schluss

Bei den Infor­ma­tionen auf den PrismaLife-Webseiten handelt es sich um Infor­ma­tionen allge­meiner Natur. Sie stellen keine recht­liche, medizi­nische und/oder steuer­liche Beratung des Besuchers im Einzelfall dar. Die PrismaLife AG übernimmt keine Gewähr für Aktua­lität, Richtigkeit und Vollstän­digkeit der Infor­ma­tionen. Ebenso wenig kann garan­tiert werden, dass die veröf­fent­lichten Infor­ma­tionen stets den aktuellen Stand von Wissen­schaft, Gesetz­gebung und Rechts­pre­chung berück­sich­tigen.

4. Urheber­rechte

Sämtliche Elemente der Webseiten der PrismaLife AG sind urheber­rechtlich geschützt (alle Rechte sind vorbe­halten) und gehören ausschliesslich der PrismaLife AG. Das Abrufen, Dupli­zieren, Speichern und Bearbeiten von Inhalten (Text, Bild, Grafik, Ton, Video oder Anima­tions­da­teien) der Webseiten, ganz oder in Teilen, darf ausschliesslich zum privaten Gebrauch vorge­nommen werden. Falls Elemente ganz oder teilweise in irgen­deiner Form – elektro­nisch oder schriftlich – repro­du­ziert werden, ist die ausdrü­ck­liche Zustimmung der PrismaLife AG erfor­derlich.

Urheber­recht­shin­weise, Marken­be­zeich­nungen und andere gesetzlich geschützte Bezeich­nungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. Die vollständige oder teilweise Repro­duktion oder Benutzung für öffent­liche oder kommer­zielle Zwecke ist ohne vorherige schrift­liche Zustimmung der PrismaLife AG untersagt. Vorbe­halten sind Urheber­rechte Dritter.

5. Marken und Logos

Die auf den PrismaLife-Webseiten verwen­deten Marken und Logos sind marken­rechtlich geschützt. Nach den Urheber­rechten sind auch die auf den PrismaLife-Webseiten genannten Produkt­be­zeich­nungen marken­rechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken ohne vorherige schrift­liche Zustimmung der PrismaLife AG zu nutzen. Jede Zuwide­rhandlung wird durch den Marke­nin­haber verfolgt.

6. Verknüpfte Webseiten (Links)

Die Webseiten der PrismaLife AG können per Link auf Webseiten Dritter verweisen. Dies erfolgt lediglich als Service für den Besucher der PrismaLife-Webseiten. Soweit durch Verlinkung auf andere Server bzw. andere Webseiten zusätz­liche Infor­ma­tionen zugän­glich gemacht werden, weist die PrismaLife AG darauf hin, dass eine Inhalts­kon­trolle durch sie nicht statt­findet und jegliche Haftung für den Inhalt oder für die Darstellung dieser Seiten ausges­chlossen ist (siehe auch Punkt 2). Ein Link besagt auch nicht, dass die PrismaLife AG die Seite oder die dort angezeigten Produkte empfiehlt oder die dort getrof­fenen Empfeh­lungen teilt.

7. Setzen von Links

Ein Link auf den Webseiten der PrismaLife AG darf nur mit schrift­licher Zustimmung der PrismaLife AG gesetzt werden, wenn der Link auf die Homepage www​.prismalife​.com zeigt (keine Deeplinks) und wenn dadurch keine Rechte der PrismaLife AG verletzt werden, insbe­sondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzei­chen­rechte.

1. Einleitung

In Liech­ten­stein wurde die zweite Aktionärs­rech­te­richt­linie der Europäi­schen Union (ARUG II, Richt­linie (EU) 2017/828) über das liech­ten­stei­ni­schen Personen- und Gesell­schafts­recht (nachfolgend „PGR“) in inners­taat­liches Recht umgesetzt. Die PrismaLife AG (nachfolgend : „PL“) ist ein Unter­nehmen, welche in Liech­ten­stein das Lebens­ver­si­che­rung­sges­chäft betreibt und somit als insti­tu­tio­nelle Anlegerin gem. Art. 367a PGR gilt. Gem. Art. 367h PGR ist die PL verpflichtet, entweder ihre Mitwir­kung­spo­litik bezogen auf Betei­li­gungen an börsen­no­tierten Aktien­ge­sell­schaften auf ihrer Webseite zu publi­zieren oder aber öffentlich zu erklären, warum sie sich entschieden hat, dies nicht, oder nicht vollständig, zu tun (comply or explain). Bei der Betei­ligung an börsen­no­tierten Gesell­schaften ist zu unter­scheiden zwischen
a. der Verwaltung von Aktien im Eigen­bestand und
b. jenen Aktien, welche die PL im Rahmen von fonds- und anteils­ge­bun­denen Lebens- bzw. Renten­ver­si­che­rung­slö­sungen auf Rechnung und Risiko des/der Versi­che­rung­snehmer hält.

2. Angaben gem. Art. 367h PGR - Mitwir­kung­spo­litik

2.1 Aktien im Eigen­bestand - Angaben gemäß Art. 367h PGR (ausge­nommen anteil- bezie­hung­sweise fondsge­bundene Lebens­ver­si­cherung)
Die PL ist an börsen­no­tierten Gesell­schaften mit insgesamt CHF 8’144 (Stand : 31.12.2022) beteiligt. Die Betei­ligung ist im Verhältnis zur Gesamt­summe der Kapita­lan­lagen (0,01% per 31.12.2022) gering. Aus diesem Grund wird eine Mitwir­kung­spo­litik im Sinne des Art. 367h PGR von der PL nicht verab­schiedet und nicht ausgeübt. Diesbezü­gliche Angaben im Sinne von Art. 367h PGR entfallen somit.
2.2 Aktien in den Anlage­port­folien der fonds- bzw. anteils­ge­bun­denen Versi­che­rungen - Angaben gem. Art. 367h PGR
Die Auswahl der Fondspro­dukte im Rahmen einer fondsge­bun­denen Lebens­ver­si­cherung erfolgt unmit­telbar durch den Versi­che­rung­snehmer. Hinsichtlich der Mitwir­kung­spo­litik und der Offen­le­gung­sp­flichten verweisen wir in diesem Zusam­menhang auf die Inter­net­seiten der jewei­ligen Fondsge­sell­schaft.

3. Angaben gem. Art. 367i PGR

Ziel der Anlages­tra­tegie der PL ist es, die nachhaltige und langfristige Solva­bi­lität der PL unter Erzielung ausschüt­tungs­fä­higer Erträge und jeder­zei­tiger Erfüllung aller Verpflich­tungen gegenüber den Versi­che­rung­snehmern sicher­zus­tellen

Nachfolgend werden für Versi­che­rung­sver­träge, welche überschuss­be­rechtigt sind, die aktuellen Überschüsse darges­tellt. Grund­sätzlich sind dies Renten­ver­si­che­rung­sver­träge mit einem Versi­che­rung­sbeginn vor Mai 2019, wobei eine Überschuss­be­rech­tigung nur in der Renten­phase und nicht in der Anspar­phase besteht.

1. Überschuss­verband Fondsge­bundene Renten- und Lebens­ver­si­che­rungen
1.1 Alters­renten
1.1.1 Verträge vor dem 21.12.2012

Überschuss­quelle Überschuss­be­tei­ligung
Risiko­ge­winne Erhöhung der Überle­bens­raten nach der Sterbe­tafel DAV 2004 R um 30%-Punkte
Zinsge­winne 0%
Kosten­ge­winne 1.5%

Für gewinn­be­tei­ligte Tarife ohne Festlegung der garan­tierten Leistungen zu Vertrag­sbeginn gelten die derzeit unter 1.1.2 gültigen Kalku­la­tions­grund­lagen und Gewinn­be­tei­li­gungen.

1.1.2 Verträge ab dem 21.12.2012

Überschuss­quelle Überschuss­be­tei­ligung
Risiko­ge­winne Erhöhung der Überle­bens­raten nach der Sterbe­tafel DAV 2004 R Unisex um 30%-Punkte
Zinsge­winne Mindest­ver­zinsung 1.75%
Kosten­ge­winne 1.5%

2.Überschussverband Multi-Risk-Versicherungen und Beruf­sunfä­hig­keits­ver­si­cherung
2.1 Beruf­sunfä­hig­keits­renten

Überschuss­quelle Überschuss­be­tei­ligung
Risiko­ge­winne Keine Erhöhung der Überle­bens­raten nach der Sterbe­tafel DAV1997I
Zinsge­winne 0%
Kosten­ge­winne 1.5%

2.2. Beruf­sunfä­hig­keits­ver­si­cherung PrismaBU

Überschuss­quelle Überschuss­be­tei­ligung
Risiko­ge­winne Keine Erhöhung der Überle­bens­raten nach der Sterbe­tafel DAV1997I
Zinsge­winne 0%
Kosten­ge­winne 1.5%

Ruggell, 27.02.24        Volker Schulz