Ist zum Beispiel ein Bescheid der Bafin, FMA, FINMA oder einer Kartell­be­hörde. Dieser Verwal­tungsakt kann mit recht­lichen Mitteln nicht mehr aufge­hoben werden.

 

BaFin -     Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Deutschland)

FINMA -  Eidge­nös­sische Finanz­markt­auf­sicht (Schweiz)

FMA -       Finanz­markt­auf­sicht (Liech­ten­stein)

FMA -       Finanz­markt­auf­sichts­be­hörde (Öster­reich)