Als sonstige Belege gelten insbe­sondere folgende Dokumente:
a) eine Ansäs­sig­keits­be­schei­nigung, ausge­stellt von einer autori­sierten staat­lichen Stelle des Staates;
b) ein von einer autori­sierten staat­lichen Stelle ausge­stellter gültiger Ausweis, der den Namen der natür­lichen Person enthält und norma­ler­weise zur Feststellung der Identität verwendet wird;
c) ein von einer autori­sierten staat­lichen Stelle ausge­stelltes amtliches Dokument, das den Namen des Rechts­trägers enthält sowie entweder die Anschrift seines Haupt­sitzes in dem Staat, in dem er ansässig zu sein behauptet, oder den Staat, in dem der Rechts­träger gegründet wurde;
d) ein geprüfter Jahres­ab­schluss, eine Kredit­aus­kunft eines Dritten, ein Insol­venz­antrag oder ein Bericht der Börsen­auf­sichts­be­hörde.