Das Deckungs­ka­pital ist die mit den Rechnungs­grund­lagen der Beitrags­kal­ku­lation berechnete Deckungs­rück­stellung; bei fonds­ge­bun­denen Versi­che­rungen ergibt sich das Deckungs­ka­pital aus dem Wert der Fonds­an­teile.