Für langfristige Versi­che­rungen müssen wir eine Finanz­rück­stellung bilden, um die verein­barten Renten oder die verein­barte Kapital­zahlung erbringen zu können. Die Berechnung dieser Finanz­rück­stellung erfolgt nach versi­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Grund­sätzen.