Der Begriff einge­tragene Lebens­part­ner­schaft bezeichnet ein Rechts­in­stitut, durch dessen Begründung zwei Personen gleichen Geschlechts ihren Perso­nen­stand ändern. Gegenüber der Ehe stellt die einge­tragene Lebens­part­ner­schaft in der Regel ein eigen­stän­diges und unabhän­giges Rechts­in­stitut dar.