Als Konku­binat oder faktische Lebens­ge­mein­schaft wird in der Schweiz das Zusam­men­leben zweier verschieden- oder gleich­ge­schlecht­licher Personen ohne Trauschein in einer eheähn­lichen Gemein­schaft bezeichnet. Wer im Konku­binat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juris­ti­schen Schutz wie ein verhei­ra­tetes Paar oder ein Paar in einer einge­tra­genen Partner­schaft. Sie können sich aber mit einem Konku­bi­nats­vertrag absichern.