Verfahren zur Einschätzung des Risikos eines poten­zi­ellen Versi­che­rungs­nehmers bzw. Versi­che­rungs­ver­trags vor Vertrags­beginn. Als Risiko­prüfung wird zugleich der Prozess zwischen der Antrag­stellung durch den Versi­che­rungs­nehmer (Versi­che­rungs­antrag) und der Annahme des Versi­che­rungs­ver­trags durch das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen bezeichnet.

Die Risiko­prüfung dient dazu, festzu­stellen, ob ein Antrag­steller oder das zu versi­chernde Risiko im Rahmen der Allge­meinen Versi­che­rungs­be­din­gungen (AVB) als versi­cherbar gelten oder ob im Vergleich zur Kalku­lation für das „Normal­risiko“ ein signi­fikant erhöhtes Risiko vorliegt (z.B. aufgrund eines kürzlichen Herzin­farkts bei einem Antrag­steller in der Lebens­ver­si­cherung).