Neben dem Versi­che­rungs­nehmer gibt es die versi­cherte Person. Die versi­cherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versi­cherung abgeschlossen ist. Sofern die versi­cherte Person und der Versi­che­rungs­nehmer nicht identisch sind, müssen beide Vertrags­partner den Versi­che­rungs­antrag bzw. die Annah­me­er­klärung und den eventuell ausge­füllten Risiko­fra­ge­bogen unter­zeichnen.