Die Wartezeit umfasst eine festge­legte Zeitspanne zwischen dem eigent­lichen vertraglich festge­legten Beginn der Versi­cherung (durch die Annah­me­er­klärung der Gesell­schaft oder das Datum des Versi­che­rungs­scheins) und dem ersten Tag, ab dem der Versi­che­rungs­nehmer eine Versi­che­rungs­leistung in Anspruch nehmen kann.