Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen

Als Finanz­markt­teil­nehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gung­sp­flichten im Finanz­dienst­leis­tungs­sektor (Sustai­nable Finance Disclosure Regulation ; kurz : SFDR) legt die PrismaLife AG bestimmte nachhal­tig­keits­be­zogene Infor­ma­tionen auf Unternehmens- und Produk­tebene offen.

Stand der nachfol­genden Infor­ma­tionen ist 01.04.2023.

1. Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken in Inves­ti­tion­sent­schei­dung­spro­zesse

Die Berück­sich­tigung von Nachhal­tig­keits­ri­siken im Inves­ti­tion­sent­schei­dung­sprozess spielt bei der PrismaLife AG eine wichtige Rolle. Unter Nachhal­tig­keits­ri­siken werden Ereignisse oder Bedin­gungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unter­neh­mensführung verstanden, deren Eintreten tatsä­chlich oder poten­ziell wesent­liche negative Auswir­kungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertrag­slage sowie auf die Reputation des Unter­nehmens haben könnte.

1.1 Invest­ment­prozess und ESG-Integration

Die PrismaLife AG verfolgt in ihrem Deckung­sstock sowie in der Eigenanlage konsequent einen zweis­tu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert.

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen bewertet die PrismaLife AG zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten. In einem zweiten Schritt misst die PrismaLife AG die gemäss dieser Kennzahlen geeigneten Anlagen an ESG-Kriterien. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckung­sstocks insgesamt einen überdurch­sch­nit­tlichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahre­sende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2-Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleich­sport­folios liegen.

Beste­hende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die PrismaLife AG die Position abbauen kann.

Alle Ausschluss­kri­terien per Anlagek­lasse sind nachfolgend aufgeführt.

Anlagek­lasse
Ausschluss­kri­terium
Aktien und Unter­neh­men­san­leihen Herstellung von oder Handel mit geäch­teten Waffen (Streu­bomben, Landminen etc.) sowie Atomwaffen
Herstellung von Bioziden (Chemi­kalien, die von der WHO als extrem gefährlich eingestuft werden)
Bei der Behandlung von Arbeit­nehmern : Verstoss gegen Prinzipien, die die ILO als grund­legend ansieht, Einschränkung der Versammlungs- und Verei­ni­gung­sfreiheit, Zwang­sarbeit, Kinde­rarbeit, Diskri­mi­nierung sowie syste­ma­tische Umgehung von Mindes­tar­beits­stan­dards
Verstoss gegen Menschen­rechte über Arbeits­ve­rhält­nisse hinaus, z. B. Inkauf­nahme von Gefährdung der Kunden, Menschen­handel, Gewal­tan­wendung, Verletzung der Selbst­bes­tim­mung­srechte
Verstoss gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des UN Global Compact
Staat­san­leihen Autoritäre Regime bzw. unfreie Staaten gemäss Klassi­fi­zierung von Freedom House
Juris­tische Diskri­mi­nierung gesell­schaft­licher Gruppen, z. B. Frauen, Menschen mit Behin­derung, Minde­rheiten
Weite Verbreitung von Kinde­rarbeit
Verstoss gegen Menschen­rechte, z. B. politische Willkür, Folter, Einschränkung der Bewegungs- und Religions­freiheit
Massive Einschränkung der Presse- und Medien­freiheit
Prakti­zierung der Todess­trafe*
Rohstoffe Ausschluss von Rohstoffen aus dem Agrar­sektor

* Die PrismaLife AG behält sich zur Portfo­lios­teuerung vor, Invest­ments in US Treasuries bis max. 3 % des Anlage­vo­lumens zu tätigen.

1.2 Fondsauswahl bei fondsge­bun­denen Lebens­ver­si­che­rungen

In der freien Fondsanlage wählt der Versi­che­rung­snehmer gemäss seiner Risiko­neigung eine passende Kapita­lanlage aus einem oder mehreren der angebo­tenen Invest­ment­fonds. Es soll daher ein möglichst breites Fondsu­ni­versum zur Verfügung gestellt werden, mit dem ein Kunde seine indivi­duellen Vorlieben hinsichtlich Anlagek­lasse, Anlages­ch­wer­punkt, Risiko­neigung und Nachhal­tig­keits­prä­fe­renzen abbilden kann. Die PrismaLife AG unterstützt das Thema Nachhal­tigkeit in der freien Fondsanlage dadurch, dass sie das Angebot an nachhal­tigen Fonds syste­ma­tisch ausbaut. Nach Mögli­chkeit sollen in jeder Anlagek­lasse nachhaltige Anlageop­tionen angeboten werden. Der Anteil von ESG-Fonds am wählbaren Fondsu­ni­versum soll bis 2023 50 % übers­teigen. Zur Einstufung der Fonds als « nachhaltig » nutzt die PrismaLife AG eine Bewertung von Morningstar, die für die Kunden auch über den Morningstar Quickrank auf der Homepage im Bereich Fondsin­for­ma­tionen abrufbar ist.

2. Berück­sich­tigung nachtei­liger Nachhal­tig­keit­saus­wir­kungen

Die PrismaLife AG, als ein auf Langfris­tigkeit ausge­rich­teter Vorsor­ge­ver­si­cherer, berück­sichtigt Grund­sätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verant­wor­tungs­volle Unter­neh­mensführung bei der Auswahl von Invest­ments für ihre Kapita­lan­lagen. So schliesst die PrismaLife AG zum Beispiel Wertpa­piere von Unter­nehmen aus, die im Zusam­menhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Streu­mu­nition stehen.

Dafür hat die PrismaLife AG weitge­hende Ausschluss­kri­terien für die Anlage in Unter­neh­men­san­leihen, Aktien und Staat­san­leihen definiert. Mit diesen Kriterien schliesst die PrismaLife AG von der Kapita­lanlage Unter­nehmen und Staaten aus, die gegen ihre Nachhal­tig­keits­prin­zipien verstossen. Die sozialen und unter­neh­men­se­thi­schen Ausschluss­kri­terien umfassen unter anderem Firmen mit Verstössen gegen die Prinzipien des UN Global Compact (Schutz der Menschen­rechte, Verhin­derung der Zwangs- und Kinde­rarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umwelt­freund­licher Techno­logien und Korrup­tions­prä­vention) und Unter­nehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von geäch­teten Waffen tätig sind. Einen beson­deren Fokus legt die PrismaLife AG auf die Bekämpfung des Klima­wandels. Eines der bedeu­tendsten Ziele ist es, den Ausstoss von klima­schäd­lichem CO2 zu reduzieren und dadurch die Klima­neu­tra­lität zu fördern. Dabei spielen neben dem Monitoring der direkt und indirekt beein­fluss­baren CO2-Verbrauchswerte insbe­sondere die Bewertung der Nachhal­tigkeit bei den Inves­ti­tionen im Deckung­sstock und die schritt­weise Erwei­terung der nachhal­tigen Fonds in der freien Fondsanlage eine wichtige Rolle.

3. Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken in die Vergü­tungs­po­litik

Gemäss Artikel 5 SFDR haben die Finanz­teil­nehmer Infor­ma­tionen darüber zu veröf­fent­lichen, inwiefern ihre Vergü­tungs­po­litik mit der Einbe­ziehung von Nachhal­tig­keits­ri­siken im Einklang steht.

Das Vergü­tungs­system der PrismaLife AG entspricht in all seinen Bestand­teilen (fixe und variable Vergütung, Perso­nal­vor­sorge, betrie­bliche Sozial­leis­tungen) den aktien- und auch den versi­che­rung­sauf­sichts­recht­lichen Anfor­de­rungen.

Die Vergü­tungs­leit­linien der PrismaLife AG basieren auf einem leistungs­ge­rechten fixen Vergü­tungs­system, das alle Geschlechter gleicher­massen entlohnt. Ein zentrales Bewer­tungs­kri­terium für die berufliche Weite­rent­wi­cklung ist der Verhaltens- und Integritäts­kodex der PrismaLife AG « gemeinsam, bewusst und lebendig ». Die PrismaLife AG zahlt keine umsatz­be­zo­genen Vergü­tungen an die Mitar­bei­tenden ; eine indivi­duelle variable Vergütung erfolgt nur in beson­deren Ausnah­mefällen auf der Basis von quali­ta­tiven Kriterien. Die an quanti­tative Kriterien ausge­richtete variable Vergütung der Geschäfts­leitung ist nicht an die Errei­chung von expli­ziten ESG-Zielen geknüpft.

Die Vergü­tungs­po­litik mit Vertriebs­partnern ist so gestaltet, dass das Kunde­nin­te­resse berück­sichtigt und bedarf­sge­recht beraten wird. Bei der Vergütung für die Vermit­tlung von Fonds mit oder ohne Nachhal­tig­keits­kri­terien werden keine Unter­schiede gemacht.

1. Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen zu den Sicherungs- und Sonder­vermögen der PrismaLife AG

1.1 Zusam­men­fassung

Die Sicherungs- und Sonder­vermögen der PrismaLife werden in einem gemein­samen Portfolio, dem so genannten Deckung­sstock, verwaltet. Es werden ökolo­gische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt. Die berück­sich­tigten ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale umfassen sektor- und wertba­sierte Ausschlüsse, eine umfas­sende Bewertung von ESG-Faktoren sowie die CO2-Intensität der Anlagen.
Als nachhaltige Vorsor­ges­pe­zia­listin verfolgt die PrismaLife AG konsequent einen zweis­tu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert. In der ersten Stufe erfolgt die finanz­mark­to­rien­tierte Analyse nach Assetk­lassen, Branchen, Renditen und Laufzeiten sowie klassi­schen Rating­kenn­ziffern. In der zweiten Stufe werden die poten­ziellen Anlage­pro­dukte anhand von ESG-Kriterien überprüft und ggf. priori­siert. Die Inves­ti­tion­sent­scheidung erfolgt dann auf Basis des jeweils besseren ESG-Scores und einer möglichst geringen CO2-Intensität sowie unter Berück­sich­tigung der definierten Ausschluss­kri­terien. Zur Bewertung der Anlageop­tionen werden Daten eines anerkannten externen Datenan­bieters, der auf Nachhal­tig­keit­sa­na­lysen spezia­li­siert ist, verwendet (derzeit MSCI ESG Research). Beste­hende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.2 Keine erhebliche Beein­träch­tigung des nachhal­tigen Inves­ti­tions­ziels

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt.

1.3 Ökolo­gische oder soziale Merkmale des Finanz­pro­dukts

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale dieses Finanz­pro­dukts umfassen folgendes :

  • Sektor- und werte­ba­sierte Ausschlüsse : Bei Inves­ti­tionen werden Ausschluss­kri­terien angewendet. Es wird dabei zwischen Kriterien für Unter­nehmen und Staaten unter­schieden.
  • ESG-Bewertung : Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, um Anlageop­tionen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings zu beurteilen. Die Anlagen des Deckung­sstocks sollen insgesamt einen überdurch­sch­nit­tlichen ESG-Score ausweisen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen darüber hinaus den ESG-Score des Portfolios zum Jahre­sende nicht verschlechtern.
  • Treib­haus­ga­se­mis­sionen : Die CO2-Intensität des Anlage­port­folios wird regelmäßig evaluiert. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2- Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleich­sport­folios liegen.

1.4 Anlages­tra­tegie

Die PrismaLife verfolgt in ihrem Deckung­sstock eine bewusst konser­vative an Nachhal­tig­keits­kri­terien ausge­richtete Anlage­po­litik. Oberstes Ziel ist die Erwirt­schaftung der jährlichen Zinsverp­flich­tungen. Dieses Ziel soll durch Inves­tition in nachhaltige Anlagen auch in der Zukunft erreicht werden.
Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten bewertet. Gemäss dieser Kennzahlen geeignete Anlagen werden in einem zweiten Schritt an ESG-Kriterien gemessen. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckung­sstocks insgesamt einen überdurch­sch­nit­tlichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahre­sende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2 Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleich­sport­folios liegen.
Beste­hende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.
Die Bewertung von Verfah­rens­weisen einer guten Unter­neh­mensführung fliesst bei verschie­denen Aspekten der verfolgten Nachhal­tig­keitss­tra­tegie in die Betrachtung ein. Zum einen wird bei der Ermit­tlung des MSCI ESG-Ratings unter anderem beurteilt, ob von der Unter­neh­mensführung materielle Risiken für die Anlage ausgehen. Darüber hinaus sind Mindest­schutz­mass­nahmen in den geltenden Ausschluss­kri­terien verankert. Auch bei Staat­san­leihen werden Verfah­rens­weisen einer guten Führung im Sinne einer demokra­ti­schen Staatsführung bewertet. Alle Ausschluss­kri­terien werden auch bei den Anlagen im Bestand regelmässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.5 Aufteilung der Inves­ti­tionen

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt. Es wird hauptsä­chlich in Anlagen inves­tiert, die auf ökolo­gische oder soziale Merkmale ausge­richtet sind. Diese Inves­ti­tionen werden zur Errei­chung der bewor­benen ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale getätigt. Darüber hinaus können zu Liqui­ditätsz­wecken und aus strate­gi­schen Überle­gungen Barmittel im Portfolio gehalten werden. Ausserdem können unter die Kategorie « Andere Inves­ti­tionen » auch Anlagen fallen, für die keine Nachhal­tig­keits­daten verfügbar sind.

1.6 Überwa­chung der ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale der Anlagen im Bestand werden regelmässig, mindestens aber einmal im Jahr, überprüft. Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, um die Anlagen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings, der CO2-Intensität sowie der definierten Ausschluss­kri­terien zu bewerten. Die Ergeb­nisse der Analysen werden dem Invest­men­taus­schuss präsen­tiert. Bei schwer­wie­genden Fests­tel­lungen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.7 Methoden für ökolo­gische oder soziale Merkmale

Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, der umfas­sende Nachhal­tig­keits­daten bereits­tellt. Die zustän­digen Mitar­beiter der PrismaLife sind im Umgang mit diesen Daten geschult und halten ihr Wissen zum Thema Nachhal­tigkeit stets auf dem aktuellen Stand. Im Zentrum der Analyse steht der MSCI ESG-Score, der für Unter­nehmen und Staaten eine Vielzahl von Daten zum Umgang mit Nachhal­tig­keits­ri­siken und -chancen sowie über nachteilige Nachhal­tig­keit­saus­wir­kungen zu einem Rating zusam­men­fasst. Darüber hinaus werden Daten zur CO2-Intensität sowie zu Kontro­versen im Zusam­menhang mit den definierten Ausschluss­kri­terien ausge­wertet.

1.8 Daten­quellen und -verar­beitung

Die PrismaLife verwendet von MSCI ESG Research zur Verfügung gestellte Nachhal­tig­keits­daten zur Bewertung der definierten Ausschluss­kri­terien und zur Berechnung des ESG-Scores sowie der CO2-Intensität des Portfolios. PrismaLife schätzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten.

1.9 Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten

Anlagen, über die MSCI ESG Research keine Daten bereits­tellt, können ihm Rahmen der « Anderen Inves­ti­tionen » getätigt werden. Diese Anlagen werden in die regelmässige Analyse einges­chlossen. Sollten Daten verfügbar werden, die gegen eine Inves­tition sprechen, wird der Fall im Invest­men­taus­schuss behandelt und geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

1.10 Sorgfaltsp­flichten

Die PrismaLife berück­sichtigt zur Wahrung der Sorgfaltsp­flicht bei den Anlagen des Deckung­sstocks die wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen von Inves­ti­tion­sent­schei­dungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäf­tigung, Achtung der Menschen­rechte und Bekämpfung von Korruption und Beste­chung. Besondere Berück­sich­tigung finden dabei im Bereich Umwelt die Treib­haus­ga­se­mis­sionen und im Bereich Soziales und Beschäf­tigung die Verstösse gegen UNGC-Grundsätze sowie das Engagement in umstrit­tenen Waffen. Diese Themen sind in den definierten Ausschluss­kri­terien verankert und werden regelmässig überwacht.
Auf diese Weise wird sicher­ges­tellt, dass nicht in Unter­nehmen und/oder Finan­zins­tru­mente mit besonders hohen nachtei­ligen Auswir­kungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren inves­tiert wird. Bei einer festges­tellten Erhöhung der nachtei­ligen Auswir­kungen bei beste­henden Anlagen wird geprüft, ob die betrof­fenen Positionen abgebaut werden können.

1.11 Mitwir­kung­spo­litik

Die PrismaLife hält derzeit keine direkten Aktie­nin­vest­ments und kann daher keine aktiven Stimm­rechte im Sinne eines ESG-Engagements ausüben. Zudem verfügt die PrismaLife angesichts des vergleichs­weisen kleinen Deckung­sstocks kaum über Mögli­ch­keiten, durch aktive Stimm­recht­sausübung auf ESG-Aspekte Einfluss zu nehmen.
Vorver­tra­gliche ESG-Informationen
Siche­rung­svermögen der PrismaLife AG
Sonder­vermögen Taggeld

2. Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gungen zu den Versi­che­rung­spro­dukten der PrismaLife AG

Nachhal­tig­keits­be­zo­genen Infor­ma­tionen zu den Versi­che­rung­sta­rifen der PrismaLife finden Sie auf der Seite des jewei­ligen Tarifs.

FID - Prisma­FlexInvest
FIPD - Prisma­FlexIn­vestPlus
DV Bertrandt - Direkt­ver­si­cherung Bertrandt

Stand 01.04.2023 :Die Infor­ma­tionen zur Nachhal­tigkeit nach der Verordnung über nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­le­gung­sp­flichten im Finanz­dienst­leis­tungs­sektor (EU) 2019/2088 nach Art. 3-5 waren bisher im Anhang des Nachhal­tig­keits­be­richtes hinterlegt. In der aktua­li­sierten Fassung wurden die Texte zu den Nachhal­tig­keits­ri­siken in Inves­ti­tion­sent­schei­dung­spro­zesse gemäss Art. 3 SFDR präzi­siert und gestrafft. Das Ausschluss­kri­terium zu Staat­san­leihen „Autoritäre Regime“ wurde um den Zusatz „bzw. unfreie Staaten gemäss Klassi­fi­zierung von Freedom House“ konkre­ti­siert.

Die Infor­ma­tionen zur Vergü­tungs­po­litik im Zusam­menhang mit der Berück­sich­tigung von Nachhal­tig­keits­ri­siken gemäss Art. 5 SFDR wurden um die Aussage zur variablen Vergütung der Geschäfts­leitung ergänzt.

Stand 30.12.2022 :Veröf­fent­li­chung der produkt­be­zo­genen Offen­le­gungen gemäss Art. 10 SFDR.

Nachhal­tig­keits­be­zogene Offen­legung zu den Sicherungs- und Sonder­vermögen der PrismaLife AG

1. Zusam­men­fassung

Die Sicherungs- und Sonder­vermögen der PrismaLife werden in einem gemein­samen Portfolio, dem so genannten Deckung­sstock, verwaltet. Es werden ökolo­gische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt. Die berück­sich­tigten ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale umfassen sektor- und wertba­sierte Ausschlüsse, eine umfas­sende Bewertung von ESG-Faktoren sowie die CO2-Intensität der Anlagen.
Als nachhaltige Vorsor­ges­pe­zia­listin verfolgt die PrismaLife AG konsequent einen zweis­tu­figen Invest­ment­prozess, der sowohl Rendite-, Liquiditäts- und Risiko­pa­ra­meter als auch ESG-Ziele inklu­diert. In der ersten Stufe erfolgt die finanz­mark­to­rien­tierte Analyse nach Assetk­lassen, Branchen, Renditen und Laufzeiten sowie klassi­schen Rating­kenn­ziffern. In der zweiten Stufe werden die poten­ziellen Anlage­pro­dukte anhand von ESG-Kriterien überprüft und ggf. priori­siert. Die Inves­ti­tion­sent­scheidung erfolgt dann auf Basis des jeweils besseren ESG-Scores und einer möglichst geringen CO2-Intensität sowie unter Berück­sich­tigung der definierten Ausschluss­kri­terien. Zur Bewertung der Anlageop­tionen werden Daten eines anerkannten externen Datenan­bieters, der auf Nachhal­tig­keit­sa­na­lysen spezia­li­siert ist, verwendet (derzeit MSCI ESG Research). Beste­hende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

2. Keine erhebliche Beein­träch­tigung des nachhal­tigen Inves­ti­tions­ziels

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt.

3. Ökolo­gische oder soziale Merkmale des Finanz­pro­dukts

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale dieses Finanz­pro­dukts umfassen folgendes :

  • Sektor- und werte­ba­sierte Ausschlüsse : Bei Inves­ti­tionen werden Ausschluss­kri­terien angewendet. Es wird dabei zwischen Kriterien für Unter­nehmen und Staaten unter­schieden.
  • ESG-Bewertung : Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, um Anlageop­tionen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings zu beurteilen. Die Anlagen des Deckung­sstocks sollen insgesamt einen überdurch­sch­nit­tlichen ESG-Score ausweisen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen darüber hinaus den ESG-Score des Portfolios zum Jahre­sende nicht verschlechtern.
  • Treib­haus­ga­se­mis­sionen : Die CO2-Intensität des Anlage­port­folios wird regelmäßig evaluiert. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2- Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleich­sport­folios liegen.
4. Anlages­tra­tegie

Die PrismaLife verfolgt in ihrem Deckung­sstock eine bewusst konser­vative an Nachhal­tig­keits­kri­terien ausge­richtete Anlage­po­litik. Oberstes Ziel ist die Erwirt­schaftung der jährlichen Zinsverp­flich­tungen. Dieses Ziel soll durch Inves­tition in nachhaltige Anlagen auch in der Zukunft erreicht werden.
Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden zunächst klassische Kennzahlen wie Rendite, Duration und Bonität der Emittenten bewertet. Gemäss dieser Kennzahlen geeignete Anlagen werden in einem zweiten Schritt an ESG-Kriterien gemessen. Für alle Neuan­lagen gelten Ausschluss­kri­terien, bei denen zwischen Unter­nehmen und Staaten als Emittenten unter­schieden wird. Ausserdem sollen die Anlagen des Deckung­sstocks insgesamt einen überdurch­sch­nit­tlichen MSCI ESG-Score erzielen. Die im Lauf eines Geschäfts­jahres neu gekauften Anlagen sollen den ESG-Score des Portfolios zum Jahre­sende nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird die Höhe der CO2-Emissionen des Portfolios gemessen. Anlagen mit möglichst geringer CO2-Intensität sollen bevorzugt werden und die CO2 Emissionen des gesamten Portfolios sollen unter denen eines nicht ESG-optimierten Vergleich­sport­folios liegen.
Beste­hende Anlagen werden nach den gleichen ESG-Kriterien regelmässig überwacht. Bei Verstoss gegen die definierten Ausschluss­kri­terien wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.
Die Bewertung von Verfah­rens­weisen einer guten Unter­neh­mensführung fliesst bei verschie­denen Aspekten der verfolgten Nachhal­tig­keitss­tra­tegie in die Betrachtung ein. Zum einen wird bei der Ermit­tlung des MSCI ESG-Ratings unter anderem beurteilt, ob von der Unter­neh­mensführung materielle Risiken für die Anlage ausgehen. Darüber hinaus sind Mindest­schutz­mass­nahmen in den geltenden Ausschluss­kri­terien verankert. Auch bei Staat­san­leihen werden Verfah­rens­weisen einer guten Führung im Sinne einer demokra­ti­schen Staatsführung bewertet. Alle Ausschluss­kri­terien werden auch bei den Anlagen im Bestand regelmässig überwacht. Bei schwer­wie­genden Verstössen oder Kontro­versen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

5. Aufteilung der Inves­ti­tionen

Mit diesem Finanz­produkt werden ökolo­gische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhal­tigen Inves­ti­tionen anges­trebt. Es wird hauptsä­chlich in Anlagen inves­tiert, die auf ökolo­gische oder soziale Merkmale ausge­richtet sind. Diese Inves­ti­tionen werden zur Errei­chung der bewor­benen ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale getätigt. Darüber hinaus können zu Liqui­ditätsz­wecken und aus strate­gi­schen Überle­gungen Barmittel im Portfolio gehalten werden. Ausserdem können unter die Kategorie « Andere Inves­ti­tionen » auch Anlagen fallen, für die keine Nachhal­tig­keits­daten verfügbar sind.

6. Überwa­chung der ökolo­gi­schen oder sozialen Merkmale

Die ökolo­gi­schen und sozialen Merkmale der Anlagen im Bestand werden regelmässig, mindestens aber einmal im Jahr, überprüft. Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, um die Anlagen anhand eines umfas­senden ESG-Ratings, der CO2-Intensität sowie der definierten Ausschluss­kri­terien zu bewerten. Die Ergeb­nisse der Analysen werden dem Invest­men­taus­schuss präsen­tiert. Bei schwer­wie­genden Fests­tel­lungen wird geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

7. Methoden für ökolo­gische oder soziale Merkmale

Die PrismaLife nutzt die Dienst­leistung des externen Datenan­bieters MSCI ESG Research, der umfas­sende Nachhal­tig­keits­daten bereits­tellt. Die zustän­digen Mitar­beiter der PrismaLife sind im Umgang mit diesen Daten geschult und halten ihr Wissen zum Thema Nachhal­tigkeit stets auf dem aktuellen Stand. Im Zentrum der Analyse steht der MSCI ESG-Score, der für Unter­nehmen und Staaten eine Vielzahl von Daten zum Umgang mit Nachhal­tig­keits­ri­siken und -chancen sowie über nachteilige Nachhal­tig­keit­saus­wir­kungen zu einem Rating zusam­men­fasst. Darüber hinaus werden Daten zur CO2-Intensität sowie zu Kontro­versen im Zusam­menhang mit den definierten Ausschluss­kri­terien ausge­wertet.

8. Daten­quellen und -verar­beitung

Die PrismaLife verwendet von MSCI ESG Research zur Verfügung gestellte Nachhal­tig­keits­daten zur Bewertung der definierten Ausschluss­kri­terien und zur Berechnung des ESG-Scores sowie der CO2-Intensität des Portfolios. PrismaLife schätzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten.

9. Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten

Anlagen, über die MSCI ESG Research keine Daten bereits­tellt, können ihm Rahmen der « Anderen Inves­ti­tionen » getätigt werden. Diese Anlagen werden in die regelmässige Analyse einges­chlossen. Sollten Daten verfügbar werden, die gegen eine Inves­tition sprechen, wird der Fall im Invest­men­taus­schuss behandelt und geprüft, ob die Position abgebaut werden kann.

10. Sorgfaltsp­flichten

Die PrismaLife berück­sichtigt zur Wahrung der Sorgfaltsp­flicht bei den Anlagen des Deckung­sstocks die wichtigsten nachtei­ligen Auswir­kungen von Inves­ti­tion­sent­schei­dungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäf­tigung, Achtung der Menschen­rechte und Bekämpfung von Korruption und Beste­chung. Besondere Berück­sich­tigung finden dabei im Bereich Umwelt die Treib­haus­ga­se­mis­sionen und im Bereich Soziales und Beschäf­tigung die Verstösse gegen UNGC-Grundsätze sowie das Engagement in umstrit­tenen Waffen. Diese Themen sind in den definierten Ausschluss­kri­terien verankert und werden regelmässig überwacht.
Auf diese Weise wird sicher­ges­tellt, dass nicht in Unter­nehmen und/oder Finan­zins­tru­mente mit besonders hohen nachtei­ligen Auswir­kungen auf Nachhal­tig­keits­fak­toren inves­tiert wird. Bei einer festges­tellten Erhöhung der nachtei­ligen Auswir­kungen bei beste­henden Anlagen wird geprüft, ob die betrof­fenen Positionen abgebaut werden können.

11. Mitwir­kung­spo­litik

Die PrismaLife hält derzeit keine direkten Aktie­nin­vest­ments und kann daher keine aktiven Stimm­rechte im Sinne eines ESG-Engagements ausüben. Zudem verfügt die PrismaLife angesichts des vergleichs­weisen kleinen Deckung­sstocks kaum über Mögli­ch­keiten, durch aktive Stimm­recht­sausübung auf ESG-Aspekte Einfluss zu nehmen.