Bezugs­be­rech­tigter ist die vom Versi­che­rungs­nehmer benannte Person, die die Leistung erhalten soll. Grund­sätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. Nur bei steuerlich geför­derten Verträgen (z. B. Riester- und Basis­rente) ist das anders, da nach den einschlä­gigen steuer­lichen Vorschriften nur bestimmte, dem Versi­che­rungs­nehmer naheste­hende Personen benannt werden dürfen.