Die Keyman-Absicherung (Schlüs­sel­kraft­ver­si­cherung) ist eine Lebens­ver­si­cherung, die ein Unter­nehmen auf das Leben einer Schlüs­sel­kraft abschließt. Versi­che­rungs­nehmer und bezugs­be­rechtigt ist das Unter­nehmen.

Der Zweck einer Keyman-Absicherung liegt in der Vermeidung von Liqui­di­täts­eng­pässen bzw. gar wirtschaft­licher Not des Unter­nehmens im Falle des unver­hofften Ablebens oder schweren Erkrankens der Schlüs­sel­kraft. Die Ressourcen der Schlüs­sel­kraft (know how, Ideen­reichtum) können den Großteil des Wertes des Unter­nehmens ausmachen, weshalb die Notwen­digkeit einer Absicherung naheliegen kann. Aus diesem Grund charak­te­ri­siert die Versi­cherung den Leistungs­inhalt einer Spitzen­kraft­ver­si­cherung. Die Keyman-Absicherung schützt mithin das Unter­nehmen selbst, nicht die Schlüs­sel­kraft. Die bei Tod oder Erkrankens der Schlüs­sel­kraft bereit­ge­stellten Mittel werden verwendet, um adäquaten Ersatz (soweit dies möglich ist) zu finden.