Entgelt des Versi­che­rungs­nehmers für den Versi­che­rungs­schutz. Zu unter­scheiden sind Erstprämie und Folge­prämie.

Erstprämie: Prämie, deren Zahlung, sofern nicht eine vorläufige Deckung erteilt oder Rückwärts­ver­si­cherung vereinbart ist, erst den  Versi­che­rungs­schutz in Kraft setzt (materi­eller Versi­che­rungs­beginn). Wird die Erstprämie nicht recht­zeitig gezahlt, ist der Versi­cherer bei Eintritt eines Versi­che­rungs­falls von der Leistungs­pflicht frei und berechtigt, vom Vertrag zurück­zu­treten. Dies setzt aber voraus, dass der Versi­che­rungs­nehmer die Nicht­zahlung zu vertreten hat. Dies gilt auch für die einmalige Prämie.

Folge­prämie: Prämie für eine Versi­cherung, die zeitlich nach der Erstprämie fällig wird. Wird eine Folge­prämie nicht recht­zeitig gezahlt, kann der Versi­cherer dem Versi­che­rungs­nehmer auf dessen Kosten eine Zahlungs­frist unter Angabe der Rechts­folgen bestimmen.