Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Zu unterscheiden sind Erstprämie und Folgeprämie.
Erstprämie: Prämie, deren Zahlung, sofern nicht eine vorläufige Deckung erteilt oder Rückwärtsversicherung vereinbart ist, erst den Versicherungsschutz in Kraft setzt (materieller Versicherungsbeginn). Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer bei Eintritt eines Versicherungsfalls von der Leistungspflicht frei und berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. Dies gilt auch für die einmalige Prämie.
Folgeprämie: Prämie für eine Versicherung, die zeitlich nach der Erstprämie fällig wird. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten eine Zahlungsfrist unter Angabe der Rechtsfolgen bestimmen.