Überschuss­be­tei­ligung: Die Beiträge müssen vorsichtig kalku­liert werden. Deswegen können sich Überschüsse ergeben, an denen die Versi­che­rungs­nehmer zu wesent­lichen Teilen beteiligt werden. Hinzu kommt eine Betei­ligung an den Bewer­tungs­re­serven.