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Beschwerden

Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde ist eine Unzufrie­den­heits­be­kundung einer Person gegenüber einem Versi­che­rungs­un­ter­nehmen in Bezug auf einen Versi­che­rungs­vertrag oder die von ihr in Anspruch genommene Dienst­leistung. Die Bearbeitung von Beschwerden ist zu unter­scheiden von der Abwicklung von Schadens­er­satz­an­sprüchen sowie von einfachen Ersuchen um Vertrags­er­füllung, Infor­mation oder Klarstellung.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Der Versi­che­rungs­nehmer, der Versi­cherte, der Bezugs­be­rech­tigte und/oder Anspruchs­be­rech­tigte.

Wie kann man bei PrismaLife eine Beschwerde einreichen?

Die schrift­liche Beschwerde kann an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:

E-Mail: reclami@​prismalife.​com

Per Post: PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein

Kunden­portal “myPris­maLife”

Die Beschwerde muss die detail­lierte Beschreibung des der Beschwerde zugrunde liegenden Sachver­halts, die Versi­che­rungs­schein­nummer und alle nützlichen Hinweise zur Identi­fi­zierung des Versicherungsnehmers/der versi­cherten Person (Vor- und Nachname, Steuer­nummer, Kontakt­daten) enthalten.

Wer ist für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig?

Für die Bearbeitung von Beschwerden ist die Abteilung Sales Admin & Controlling zuständig.

Das Unter­nehmen bestätigt schriftlich den Eingang der Beschwerde innerhalb von zehn Arbeits­tagen, falls eine Beant­wortung innerhalb dieser Frist nicht möglich ist. Das Bestä­ti­gungs­schreiben infor­miert den Beschwer­de­führer über:

(i) die Art der Infor­ma­tionen, die der Beschwer­de­führer offen­legen muss;

(ii) die Identität und Kontakt­daten der für die Beschwerde zustän­digen Stelle;

(iii) das Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerde mit Angabe der Bearbei­tungs­zeiten. Das Unter­nehmen verpflichtet sich, die Beschwerde so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 45 Tagen nach Eingang zu lösen.

Beschwerden über das Verhalten des Versi­che­rungs­ver­mittlers

Beschwerden, die sich ausschliesslich auf das Verhalten des Versi­che­rungs­ver­mittlers beziehen, werden direkt vom Vermittler bearbeitet und sind an ihn zu richten. Sollte die Beschwerde beim Unter­nehmen eingehen, wird sie unver­züglich an den Vermittler weiter­ge­leitet und gleich­zeitig wird der Kunde entspre­chend infor­miert.

Beschwerden in Bezug auf das Verhalten des Unter­nehmens und des Vermittlers werden von der Gesell­schaft und dem Vermittler jeweils im Rahmen ihrer Zustän­digkeit getrennt behandelt und innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt beant­wortet.

Beschwerden bei den Aufsichts­be­hörden

Wenn der Beschwer­de­führer mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden ist oder innerhalb der Frist keine Antwort erfolgt, kann er sich an folgende Adresse wenden:

    • An die IVASS (Istituto per la vigilanza sulle assicu­ra­zioni)

Per Post: IVASS, Servizio Tutela del Consu­matore – via del Quirinale, 21 – 00187 Roma; E‑Mail: tutela.​consumatore@​pec.​ivass.​it; Fax: 06.42133206.

Füllen Sie hierzu das Beschwer­de­for­mular aus, das verfügbar ist unter:
https://​www​.ivass​.it/​c​o​n​s​u​m​a​t​o​r​i​/​r​e​c​l​a​m​i​/​A​l​l​e​g​a​t​o​2​_​G​u​i​d​a​_​a​i​_​r​eclami.pdf.

Die Beschwerde muss enthalten:

    1. Name, Nachname, Postan­schrift des Beschwer­de­führers, ggf. mit Telefon­nummer, E-Mail-Adresse und PEC;
    2. Angabe des Versi­che­rungs­un­ter­nehmens;
    3. klare und prägnante Beschreibung des Beschwer­de­grundes;
    4. Kopie der bei der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft einge­reichten Beschwerde und etwaige Rückmel­dungen derselben;
    5. Kopien aller Dokumente, die nützlich sind, um die jewei­ligen Umstände vollständig zu beschreiben;
    6. Datum und Unter­schrift.
    • An die FMA (Finanz­markt­auf­sicht Liech­ten­stein)

Per Post: FMA – Finanz­markt­auf­sicht Liech­ten­stein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liech­ten­stein oder per E-Mail: info@​fma-​li.​li

Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:

    1. Vor- und Nachname, Kontakt­daten (Adresse, Telefon­nummer, E-Mail-Adresse) des Beschwer­de­führers;
    2. Firmenname, Anschrift des Versi­che­rungs­un­ter­nehmens und Art der Beziehung (Kunde, Inter­essent etc.);
    3. Grund der Beschwerde und Schil­derung des Sachver­halts;
    4. Kopie allfäl­liger Belege (Korre­spondenz, Konto- und Depot­auszüge, Verträge, Anleger­profil, Produkt­in­for­ma­tionen, Werbe­ma­terial etc.);
    5. Datum und Unter­schrift.
  • Nur bei Beschwerden bezüglich der korrekten Erstellung des Basis­in­for­ma­ti­ons­blattes (KID) für Versi­che­rungs­an­la­ge­pro­dukte, wenn Sie mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden sind oder keine geset­zes­kon­forme Antwort erfolgt, können Sie die CONSOB kontak­tieren - consob@​pec.​consob.​it, Via G.B. Martini, 3 - 00198 Roma (www​.consob​.it). Fügen Sie der Beschwerde die Dokumen­tation über die von der Gesell­schaft bearbeitete Beschwerde und deren Rückmeldung bei.
    Infor­ma­tionen zum Versand finden Sie auf der Website www​.consob​.it.

Möglichkeit, bei den Justiz­be­hörden Berufung einzu­legen

In Bezug auf Strei­tig­keiten im Zusam­menhang mit der Schadenshöhe und der Zuweisung der Verant­wortung ist ausschliesslich die Justiz­be­hörde zuständig. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf alter­native Streit­bei­le­gungs­systeme zurück­zu­greifen, die auf regula­to­ri­scher oder konven­tio­neller Ebene vorge­sehen sind.

Alter­native Streit­bei­le­gungs­systeme:

    • Unter­stützte Verhandlung (gemäss Gesetz Nr. 162 vom 10. November 2014)

Das Verfahren kann mittels Anfor­derung Ihres Rechts­an­waltes an die Gesell­schaft einge­leitet werden. Verhand­lungen mit Rechts­bei­stand zielen darauf ab, eine Einigung («Verhand­lungs­ver­ein­barung») zu erzielen, in der sich die Parteien verpflichten, zur gütlichen Beilegung der Strei­tigkeit zusam­men­zu­ar­beiten, unter­stützt von ihren Anwälten.
Den Antrag auf Verhand­lungen mit Rechts­bei­stand können Sie richten an:
- PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein
- PEC: prismalife@​pec.​it

    • Obliga­to­ri­sches Media­ti­ons­ver­fahren (gemäss Geset­zes­dekret vom 4. März 2010, Nr. 28)

Ziel des Verfahrens ist der Versuch einer Schlichtung zwischen den Parteien durch Einschaltung einer unpar­tei­ischen Person («Mediator»). Der Beschwer­de­führer kann anstelle des für die Strei­tigkeit örtlich zustän­digen Richters eine Schlich­tungs­stelle anrufen, die in der Liste des Justiz­mi­nis­te­riums einge­tragen ist. Das Media­ti­ons­ver­fahren ist eine Zuläs­sig­keits­vor­aus­setzung für Versi­che­rungs­strei­tig­keiten.
Schlich­tungs­an­träge können Sie schriftlich an das Unter­nehmen richten:
- PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein
- PEC: prismalife@​pec.​it

    • FIN-NET-Verfahren

Zur Beilegung grenz­über­schrei­tender Strei­tig­keiten ist es möglich, eine Beschwerde bei IVASS oder direkt bei der zustän­digen auslän­di­schen Stelle einzu­reichen und die Aktivierung des FIN-NET-Verfahrens zu beantragen Weitere Infor­ma­tionen zum FIN-NET-Verfahren und der zustän­digen Stelle in Liech­ten­stein finden Sie unter folgendem Link: FIN-NET