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Besch­werden

Was ist eine Besch­werde ?

Eine Besch­werde ist eine Unzufrie­den­heits­be­kundung einer Person gegenüber einem Versi­che­rung­sun­ter­nehmen in Bezug auf einen Versi­che­rung­svertrag oder die von ihr in Anspruch genommene Dienst­leistung. Die Bearbeitung von Besch­werden ist zu unter­scheiden von der Abwicklung von Schaden­ser­sat­zans­prüchen sowie von einfachen Ersuchen um Vertrag­serfüllung, Infor­mation oder Klars­tellung.

Wer kann eine Besch­werde einreichen ?

Der Versi­che­rung­snehmer, der Versi­cherte, der Bezug­sbe­rech­tigte und/oder Anspruchs­be­rech­tigte.

Wie kann man bei PrismaLife eine Besch­werde einreichen ?

Die schrift­liche Besch­werde kann an eine der folgenden Adressen gerichtet werden :

E-Mail : reclami@​prismalife.​com

Per Post : PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein

Kunden­portal “myPris­maLife”

Die Besch­werde muss die detaillierte Beschreibung des der Besch­werde zugrunde liegenden Sachve­rhalts, die Versi­che­rung­sschein­nummer und alle nützlichen Hinweise zur Identi­fi­zierung des Versicherungsnehmers/der versi­cherten Person (Vor- und Nachname, Steuer­nummer, Kontakt­daten) enthalten.

Wer ist für die Bearbeitung von Besch­werden zuständig ?

Für die Bearbeitung von Besch­werden ist die Abteilung Sales Admin & Controlling zuständig.

Das Unter­nehmen bestätigt schriftlich den Eingang der Besch­werde innerhalb von zehn Arbeits­tagen, falls eine Beant­wortung innerhalb dieser Frist nicht möglich ist. Das Bestä­ti­gung­sschreiben infor­miert den Besch­wer­deführer über :

(i) die Art der Infor­ma­tionen, die der Besch­wer­deführer offen­legen muss ;

(ii) die Identität und Kontakt­daten der für die Besch­werde zustän­digen Stelle ;

(iii) das Verfahren zur Bearbeitung der Besch­werde mit Angabe der Bearbei­tungs­zeiten. Das Unter­nehmen verpflichtet sich, die Besch­werde so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 45 Tagen nach Eingang zu lösen.

Besch­werden über das Verhalten des Versi­che­rung­sver­mit­tlers

Besch­werden, die sich ausschliesslich auf das Verhalten des Versi­che­rung­sver­mit­tlers beziehen, werden direkt vom Vermittler bearbeitet und sind an ihn zu richten. Sollte die Besch­werde beim Unter­nehmen eingehen, wird sie unverzü­glich an den Vermittler weiter­ge­leitet und gleich­zeitig wird der Kunde entspre­chend infor­miert.

Besch­werden in Bezug auf das Verhalten des Unter­nehmens und des Vermit­tlers werden von der Gesell­schaft und dem Vermittler jeweils im Rahmen ihrer Zustän­digkeit getrennt behandelt und innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt beant­wortet.

Besch­werden bei den Aufsichts­behörden

Wenn der Besch­wer­deführer mit dem Ergebnis der Besch­werde nicht zufrieden ist oder innerhalb der Frist keine Antwort erfolgt, kann er sich an folgende Adresse wenden :

    • An die IVASS (Istituto per la vigilanza sulle assicu­ra­zioni)

Per Post : IVASS, Servizio Tutela del Consu­matore – via del Quirinale, 21 – 00187 Roma ; E‑Mail : tutela.​consumatore@​pec.​ivass.​it ; Fax : 06.42133206.

Füllen Sie hierzu das Besch­wer­de­for­mular aus, das verfügbar ist unter :
https://​www​.ivass​.it/​c​o​n​s​u​m​a​t​o​r​i​/​r​e​c​l​a​m​i​/​A​l​l​e​g​a​t​o​2​_​G​u​i​d​a​_​a​i​_​r​eclami.pdf.

Die Besch­werde muss enthalten :

    1. Name, Nachname, Postan­schrift des Besch­wer­deführers, ggf. mit Telefon­nummer, E-Mail-Adresse und PEC ;
    2. Angabe des Versi­che­rung­sun­ter­nehmens ;
    3. klare und prägnante Beschreibung des Besch­wer­de­grundes ;
    4. Kopie der bei der Versi­che­rung­sge­sell­schaft einge­reichten Besch­werde und etwaige Rückmel­dungen derselben ;
    5. Kopien aller Dokumente, die nützlich sind, um die jewei­ligen Umstände vollständig zu beschreiben ;
    6. Datum und Unter­schrift.
    • An die FMA (Finanz­mark­tauf­sicht Liech­ten­stein)

Per Post : FMA – Finanz­mark­tauf­sicht Liech­ten­stein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liech­ten­stein oder per E-Mail : info@​fma-​li.​li

Die Besch­werde muss folgende Angaben enthalten :

    1. Vor- und Nachname, Kontakt­daten (Adresse, Telefon­nummer, E-Mail-Adresse) des Besch­wer­deführers ;
    2. Firmenname, Anschrift des Versi­che­rung­sun­ter­nehmens und Art der Beziehung (Kunde, Inter­essent etc.);
    3. Grund der Besch­werde und Schil­derung des Sachve­rhalts ;
    4. Kopie allfäl­liger Belege (Korres­pondenz, Konto- und Depotauszüge, Verträge, Anleger­profil, Produk­t­in­for­ma­tionen, Werbe­ma­terial etc.);
    5. Datum und Unter­schrift.
  • Nur bei Besch­werden bezüglich der korrekten Erstellung des Basis­in­for­ma­tions­blattes (KID) für Versi­che­rung­san­la­ge­pro­dukte, wenn Sie mit dem Ergebnis der Besch­werde nicht zufrieden sind oder keine geset­zes­kon­forme Antwort erfolgt, können Sie die CONSOB kontak­tieren - consob@​pec.​consob.​it, Via G.B. Martini, 3 - 00198 Roma (www​.consob​.it). Fügen Sie der Besch­werde die Dokumen­tation über die von der Gesell­schaft bearbeitete Besch­werde und deren Rückmeldung bei.
    Infor­ma­tionen zum Versand finden Sie auf der Website www​.consob​.it.

Mögli­chkeit, bei den Justiz­behörden Berufung einzu­legen

In Bezug auf Strei­tig­keiten im Zusam­menhang mit der Schaden­shöhe und der Zuweisung der Verant­wortung ist ausschliesslich die Justiz­behörde zuständig. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf alter­native Streit­bei­le­gung­ssysteme zurück­zu­greifen, die auf regula­to­ri­scher oder konven­tio­neller Ebene vorge­sehen sind.

Alter­native Streit­bei­le­gung­ssysteme :

    • Unterstützte Verhandlung (gemäss Gesetz Nr. 162 vom 10. November 2014)

Das Verfahren kann mittels Anfor­derung Ihres Recht­san­waltes an die Gesell­schaft einge­leitet werden. Verhand­lungen mit Rechts­beistand zielen darauf ab, eine Einigung (« Verhand­lung­sve­rein­barung ») zu erzielen, in der sich die Parteien verpflichten, zur gütlichen Beilegung der Strei­tigkeit zusam­men­zuar­beiten, unterstützt von ihren Anwälten.
Den Antrag auf Verhand­lungen mit Rechts­beistand können Sie richten an :
- PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein
- PEC : prismalife@​pec.​it

    • Obliga­to­risches Media­tions­ver­fahren (gemäss Geset­zes­dekret vom 4. März 2010, Nr. 28)

Ziel des Verfahrens ist der Versuch einer Schlichtung zwischen den Parteien durch Einschaltung einer unpar­teii­schen Person (« Mediator »). Der Besch­wer­deführer kann anstelle des für die Strei­tigkeit örtlich zustän­digen Richters eine Schlich­tungs­s­telle anrufen, die in der Liste des Justiz­mi­nis­te­riums einge­tragen ist. Das Media­tions­ver­fahren ist eine Zuläs­sig­keits­vo­raus­setzung für Versi­che­rung­ss­trei­tig­keiten.
Schlich­tungs­an­träge können Sie schriftlich an das Unter­nehmen richten :
- PrismaLife AG, Indus­triering 40, 9491 Ruggell, Liech­ten­stein
- PEC : prismalife@​pec.​it

    • FIN-NET-Verfahren

Zur Beilegung grenzü­ber­schrei­tender Strei­tig­keiten ist es möglich, eine Besch­werde bei IVASS oder direkt bei der zustän­digen auslän­di­schen Stelle einzu­reichen und die Aktivierung des FIN-NET-Verfahrens zu beantragen Weitere Infor­ma­tionen zum FIN-NET-Verfahren und der zustän­digen Stelle in Liech­ten­stein finden Sie unter folgendem Link : FIN-NET