Der Beitrags­zahler ist die Person, die den verein­barten Versi­che­rungs­beitrag bezahlt. Der Beitrags­zahler kann identisch mit dem Versi­che­rungs­nehmer sein, muss es aber nicht. Bei steuerlich geför­derten Verträgen (sog. Riester- und Basis­rente) ist eine Zahlung des Beitrags durch Dritte in der Regel nicht möglich. Zahlt eine dritte Person die Beiträge, erwirbt diese hierdurch keine Rechte aus dem Versi­che­rungs­vertrag.